Haushaltsvoranschlag 2023/2024: fachliche Vorabstimmung gem. § 37 Abs. 3 BezVG bezirkliches Straßenwesen (Produktgruppe 301.03)
Letzte Beratung: 15.11.2021 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 3
Im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung zur Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 übersendet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als zuständige Fachbehörde den Schlüsselvorschlag für die konsumtive und investive Rahmenzuweisung für die Mittel des bezirklichen Straßenwesens. Diese werden im Einzelplan der BVM in der PG 301.03 – Bezirkliche Zuweisungen Straßenwesen – veranschlagt und nach Verabschiedung des Haushaltsplans auf die Einzelpläne der Bezirke verteilt.
Im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsplan 2019/2020 wurden die Schlüsselzuweisungen für den Bereich des bezirklichen Straßenwesens einvernehmlich zu je einer konsumtiven wie investiven Rahmenzuweisung zusammengefasst und auf eine transparente Schlüsselaufteilung umgestellt. Dies hat sich bewährt und soll auch für den Haushaltsplan 2023/2024 fortgeschrieben werden. Die Fachbehörde ist jedoch offen für Initiativen aus den Bezirken zur Umstellung der Schlüsselgrundlagen.
Die diesbezügliche Schlüsselverteilung sieht wie folgt aus:
Mitte: 15,0%
Wandsbek: 22,8%
Altona: 14,7 %
Bergedorf: 12,1%
Eimsbüttel: 11,7%
Harburg: 11,2%
Nord: 12,5%
Der Fachausschuss stimmt der Schlüsselung der bezirklichen Zuweisungen 2023/2024 für Bergedorf zu.
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