Haushaltsplanentwurf 2021/22, Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 (Förderung sozio-kultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten) der Behörde für Kultur und Medien, hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf
Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Das Bezirksamt Bergedorf beabsichtigt, folgende Stellungnahme gegenüber der Behörde für Kultur und Medien (BKM) abzugeben:
„Das Bezirksamt Bergedorf begrüßt die durch die BKM vorgenommene Anpassung der Rahmenzuweisung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sowie der jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % ab dem Jahr 2019. Auch wenn seitens der BKM darüber hinaus keine weitere Ansatzentwicklung für den Doppelhaushalt 2021/2022 beabsichtigt sein sollte, beantragt das Bezirksamt Bergedorf die Anhebungen der Rahmenzuweisung für folgende Zwecke:
Nach Auslauf der Förderung aus RISE-Projektmitteln Ende 2015 wurde die Folgefinanzierung zunächst durch Beteiligung dreier Behörden (BKM, BSB und BASFI) und einer Förderung der Mercator Stiftung gesichert. Die Förderung der Mercator Stiftung lief mit Ablauf des Jahres 2018 aus und darüber hinaus stellte die BASFI ihre Förderung ein. Unter diesen Voraussetzungen gelang es dem Bezirksamt Bergedorf nur unter erschwerten Bedingungen, die Finanzierung für 2019 sicherzustellen.
Das KIKU ist ein unverzichtbarer Teil der Bergedorfer Kultur- und Bildungslandschaft, deren Fortbestand nachhaltig und planbar sichergestellt werden sollte. Aus diesem Grunde beantragt das Bezirksamt Bergedorf zum Haushalt 2021/2022 die dauerhaften Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um jährlich 180.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Das KulturA erhält aus dem Einzelplan 1.7 eine Institutionelle Förderung als Bürgerhaus. Diese Förderung wird seitens der Bezirksversammlung durch weitere Mittel ergänzt. Zur Erfüllung der künftig wachsenden Aufgaben, auch im Kontext mit der neuen Unterkunft Am Gleisdreieck, werden diese Mittel nicht mehr auskömmlich sein.
Zwar wird das KulturA als Bürgerhaus gefördert, verfolgt und erfüllt mit seiner Arbeit jedoch das in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2014 - 2018 definierte Zielbild zur Förderung von institutionellen Einrichtungen der Stadtteilkultur.
Das Bezirksamt Bergedorf beantragt daher, das „KulturA“ als Stadteilkulturzentrum anzuerkennen. Damit einher gehend beantragt das Bezirksamt Bergdorf zum Haushalt 2021/2022 eine Aufnahme in die Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 150.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Für eine gelingende Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten und zur Schaffung nachhaltiger und tragfähiger Strukturen in den Sozialräumen bedarf es zusätzlicher Mittel. Mit den Mitteln des Integrationsfonds Kultur wurde ein Instrument geschaffen, um Projekte langfristiger und nachhaltiger Integrationsmaßnahmen an den Start zu bringen. Um diese Projekte dauerhaft aufrecht erhalten zu können sowie weitere Projekte zu ermöglichen wird eine zusätzliche und dauerhafte Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um 60.000 € ab dem Haushalt 2021/2022 beantragt.
Die Bezirksversammlung nimmt die Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf zur Kenntnis, schließt sich dieser an und empfiehlt der Bezirksversammlung die Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme.
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