20-1421

Haushaltsplanentwurf 2019/20, Rahmenzuweisungen OKJA, Betriebsausgaben für die FdEidF sowie SAE der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Rahmenzuweisungen 1-254.09.01.X05 (OKJA), 1-254.09.02.X05 (Betriebsausgaben für die FdEidF) sowie 1-254.09.03.X05 (SAE)

 

Das Bezirksamt Bergedorf sowie die Bezirksversammlung sind von der BASFI im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung um eine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 gebeten worden. Das Bezirksamt Bergedorf beabsichtigt folgende Mitteilung abzugeben:

 

„Inhaltliche Veränderungen (z.B. aus Entkommunalisierung, Verschiebungen usw.) in den genannten Rahmenzuweisungen sind für den genannten Zeitraum nicht geplant, Änderungen an den bestehenden Schlüsselmodellen werden nicht gewünscht.

 

Rahmenzuweisungen unterliegen Rahmenbedingungen, die sich einer Steuerung durch die Bezirksämter oder Zuwendungsempfänger entziehen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Personal sowie Betriebsmittel.

 

  1. Das Bezirksamt Bergedorf beantragt zum Doppelhaushalt 2019/2020 prozentuale Anhebungen der Rahmenzuweisungen

 

  • 1-254.09.01.X05 (OKJA) um 16,20 %

(Personalkosten 15,70 % + Verbrauchspreise 0,50 %),

  • 1-254.09.03.X05 (SAE) um 16,20 %

(Personalkosten 15,70 % + Verbrauchspreise 0,50 %) sowie

  • 1-254.09.02.X05 (Betriebsausgaben für die FdEidF) um 12,12 %

(Personalkosten 11,62 % + Verbrauchspreise 0,50 %).

 

Bei den Personalkosten gibt es im Bereich des TV-L lineare Entgelterhöhungen für das Jahr 2017 von 2,00% und für das Jahr 2018 von 2,35 %. Ergänzend wurde für alle Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit „Normaltätigkeit“ in der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 (ohne Entgeltgruppenzulage) eine Erhöhung der monatlichen Bezüge ab dem Jahr 2017 von 100,00 € sowie ab dem Jahr 2018 von 102,35 € vereinbart. In den Bereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Sozialräumlichen Hilfen und Angebot macht dies eine Steigerung von 15,70 %, im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie von 11,62 % aus.

 

Bei den Verbrauchspreisen für Energie gibt es im Vergleich von 2015 zu Juli 2017 einen Anstieg um 0,50 %.

 

Haushalte (inkl. MwSt):

2015

2016

07/2017

Veränderung

Erdgas + Strom in Cent/kWh

36,22

36,19

36,40

+ 0,50 %

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Entwicklung von Energiepreisen)

 

  1.   Mit Blick auf die Unterbringung von Geflüchteten und der damit verbunden notwendigen, begleitenden Maßnahmen im Bezirk Bergedorf beantragt das Bezirksamt Bergedorf darüber hinaus zusätzliche und dauerhafte Aufstockungen von

 

  • 265.000 € an zusätzlichen Betriebsmitteln in der Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05 (Offene Kinder- und Jugendarbeit) für den Betrieb des Jugendclubs Am Gleisdreieck 1 im Bereich der Unterkunft  Am Gleisdreieck.

 

  • 77.250 € zur weiteren Unterstützung oder Schaffung von Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Blick auf Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in der Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05 (Offene Kinder- und Jugendarbeit).

 

  • 277.000 € zusätzlichen Betriebsmitteln in der Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05 (Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie) für den Betrieb und Angebote der Einrichtung zur Elternbildung im Bereich der Unterkunft Am Gleisdreieck, sog. Haus 23.

 

  • 30.000 € zusätzliche Betriebsmittel in der Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05 (Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie) für das erweiterte Angebot und den Betrieb des Kifaz Neuallermöhe im Anbau des KulturA in Neuallermöhe.

 

  1.   Zur Durchführung und dauerhaften Absicherung des Projektes Kiezläufer wird eine Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05 (Offene Kinder- und Jugendarbeit) um 16.000 € für den Haushalt 2019/2020 angemeldet.

 

  1. Im Bereich der investiven Maßnahmen meldet das Bezirksamt Bergedorf für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Haus der Jugend Heckkaten 1.500.000,00 € an. Über die notwendigen Maßnahmen liegen dem Bezirksamt Bergedorf entsprechende Gutachten vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf zur Kenntnis, schließt sich dieser an und empfiehlt der Bezirksversammlung die Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme.

 

 

Anhänge

 

keine