20-1040

Haus im Park und "KörberHaus" – wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Wegner, Noetzel, Helm und der CDU-Fraktion

 

Die Pläne zur Errichtung des „KörberHauses“ sind eines der größten Projektvorhaben des Bezirksamtes Bergedorf im Bereich des Sozialraummanagements in den vergangenen Jahren. Die Wichtigkeit dieses Projektes spiegelt sich auch im Interesse der Bergedorfer Bevölkerung wieder. Dies gilt insbesondere für die Ausstattung des Bezirkes Bergedorf mit einem ausreichenden Angebot von Bewegungsbad und physikalischer Therapie, nachdem feststeht, dass es diese Angebote im „KörberHaus“ leider nicht mehr geben wird. Gleiches Interesse besteht für die bezirklichen Pläne zu möglichen Nachnutzungen auf dem Grundstück des Hauses im Park (HiP).

 

Nachdem leider seitens des Bezirksamtes Bergedorf der Einstieg in die Information der Öffentlichkeit über das Projekt mehr als unglücklich war, muss im weiteren Verfahren wieder Transparenz und Bürger-information und -beteiligung im Vordergrund stehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1.Welche Pläne zur Nachnutzung verfolgt das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter derzeit für das sich im Allgemeinen Grundeigentum des Bezirksamtes befindlichen Grundstücks am Gräpelweg 8 (Flurstück 4810), auf dem sich das HiP befindet, für die Zeit nach Ende des Überlassungsvertrages an die Körber-Stiftung?

2.Wie wird die Bezirksversammlung Bergedorf in die Planungen und weiteren Umsetzungsschritte hinsichtlich der Nachnutzung eingebunden?

3.Gibt es Pläne zum Verkauf des Grundstücks? Wenn ja, werden diesbezüglich bereits Verkaufsverhandlungen geführt?

4. Bis wann läuft der zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Körber-Stiftung bestehende Überlassungsvertrag für das Flurstück 4810 sowie den ca. 3 qm großen überbauten Teil des Flurstücks 4588?

5.Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des vorgenannten Überlassungsvertrages? Wenn ja, plant das Bezirksamt Bergedorf oder der Bezirksamtsleiter die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit?

6.Bestehen derzeit Pläne des Bezirksamtes Bergedorf zum Ankauf des Flurstücks 4588 (Gräpelweg 8a) durch das Bezirksamt Bergedorf oder die FHH?

7.Welche Nutzungsmöglichkeit sieht der aktuelle Baustufenplan auf den Flurstücken 4810 und 4588 vor?

8.Sofern das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter Pläne zur Nachnutzung (siehe Frage 1) haben: Welche rechtlichen und tatsächlichen Schritte sind zur Umsetzung dieser Pläne notwendig? Wird bei der Planung auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt?

9.Welche Angebote an Bewegungsbädern und physikalischer Therapie bestehen im Bezirk Bergedorf?

10.Hält das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter das im Bezirk Bergdorf bestehende Angebot an Bewegungsbädern und physikalischer Therapie unter Berücksichtigung des Wegfalls des Angebots des HiP für ausreichend? Wenn ja: Warum?

11.Was hat das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter bisher unternommen, um im Bezirk Bergedorf für einen Ersatz für das zum 01.01.2020 wegfallende Angebot des Bewegungsbades und der physikalischen Therapie des HiP zu sorgen? Sofern es hierzu keine Gespräche, Überlegungen, Planungen o.ä. gibt: Warum wurde bislang nichts unternommen und was gedenkt der Bezirksamtsleiter zukünftig zu unternehmen?

12.Welche Flurstücke werden bei der Errichtung des „KörberHauses“ mit einbezogen? Stehen diese Flurstücke alle im Eigentum des Bezirksamtes Bergedorf oder der FHH? Sind dem Bezirksamt oder der FHH Kosten im Zusammenhang mit einbezogenen Flurstücken oder Teilen davon entstanden, bzw. werden noch entstehen?

13.Welcher Bebauungsplan gilt für diese Flurstücke und wie sind diese Flurstücke ausgewiesen? Muss für die Errichtung des „KörberHauses“ der für die einbezogenen Flurstücke bestehende Bebauungsplan geändert werden?

14.Mit welchen Investitionsvolumen rechnet das Bezirksamt Bergedorf derzeit für den Neubau des „KörberHauses“?

15. Mit welchen Kosten ist für den Abriss des Lichtwarkhauses zu rechnen?

16.Mit welchem Betrag wird sich der Bezirk Bergedorf an den vorgenannten Kosten beteiligen und wie wird dieser Betrag vom Bezirk finanziert? Sollen die durch eine mögliche Vermarktung des Flurstücks 4810 (Gräpelweg 8) erwirtschafteten Mittel in das Neubauprojekt „KörberHaus“ investiert werden? Wenn ja: In welcher Höhe? Stehen RISE-Mittel für den Bau des „KörberHauses“ zur Verfügung?

17.Wer wird sich noch an den Bau- und/oder Abrisskosten des „KörberHauses/Lichtwarkhauses“ beteiligen? In welcher Höhe jeweils?

18.Wird ein staatlicher oder ein privater Investor für das Neubauprojekt gesucht? Gibt es bereits Verhandlungen mit einem Investor? Wenn ja: wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

19.In welchen Verfahrensstand befindet sich der Hochbauliche Realisierungswettbewerb für das „KörberHaus“? Wann wird die europaweite Ausschreibung aller Voraussicht nach veröffentlicht?

20.Laut dem Entwurf der Auslobung des Hochbauliche Realisierungswettbewerbs für das „KörberHaus“ soll der Neubau des „KörberHauses“ mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 6.200 qm realisiert werden. Welche Nettogeschossfläche soll den Nutzern des „KörberHauses“ zur Verfügung stehen? Wie wird sich diese Nettogeschossfläche auf die fünf Nutzer des „KörberHauses“ verteilen (Nutzer bitte entsprechend Auslobung im Abschnitt „Nutzer“ angeben)?

21.Wie werden die Bezirksversammlung Bergedorf bzw. seine Ausschüsse in das weitere Verfahren zum Neubau des „KörberHauses“ eingebunden?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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