Hat das Bezirksamt Bergedorf Fördermittel an die DITIB Bergedorf gewährt und welche Konsequenzen zieht es daraus?
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe
Vorbemerkung der Fragesteller:
Die FDP-Gruppe in der Bezirksversammlung Bergedorf hat in einer gesonderten Kleinen Anfrage auf öffentlich dokumentierte Berichte aufmerksam gemacht, wonach die DITIB Bergedorf (Kocatepe Camii) für ihre Jubiläumsveranstaltung vom 14. bis 17. Mai 2026 auf dem Frascatiplatz (Neuer Weg, 21029 Hamburg) Personen als Live-Auftritte eingeladen hat, denen in sozialen Medien antisemitische Äußerungen und die Verherrlichung von Terrororganisationen zugeschrieben werden. Das offizielle Veranstaltungsplakat der DITIB Bergedorf Kocatepe Camii bestätigt die Einladung der als Hafız angekündigten Personen Bünyamin Topçuoğlu und Mustafa Özcan Güneşdoğdu (Anlage 1).
Die vorliegende Anfrage richtet den Blick auf die finanzielle Förderbeziehung zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der DITIB Bergedorf. Aus öffentlichen Drucksachen der Bezirksversammlung Bergedorf ergeben sich hierzu folgende, konkret belegte Befunde:
Befund 1 – Direktförderung 2024:
Laut der Antwort des Bezirksamts auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion (Drucks. 22-0181.01, beantwortet 20.02.2025, Anlage 1 „AE Projekte Migrantischer Organisationen") erhielt die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Bergedorf im Jahr 2024 aus dem Fördertopf „Freiwilliges Engagement" einen Betrag in Höhe von 3.691,90 Euro für das Projekt „Einrichtung des Gruppenraums".
Befund 2 – Institutionelle Kooperation 2011–2013:
Laut der Antwort des Bezirksamts auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drucks. XIX-1566.1, beantwortet 03.09.2013) war die DITIB – Türkisch Islamische Gemeinde zu Bergedorf e.V. in den Jahren 2011 bis 2013 regelmäßige Kooperationspartnerin des Bezirksamts bei öffentlich mitfinanzierten Integrationsveranstaltungen, darunter alle drei Ausgaben des „Bergedorfer Dialogs der Kulturen" sowie der „Bergedorfer Weltreise" und der Jubiläumsveranstaltung „50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei".
Befund 3 – Lücke in der Förderübersicht:
Die Anlage zu Drucks. 22-0181.01 weist Förderdaten nur für die Jahre 2020–2024 aus. Für die Jahre 2015–2019 ist aus den öffentlich zugänglichen Drucksachen nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe die DITIB Bergedorf bezirkliche Fördermittel erhalten hat.
Als FDP-Gruppe, die sich der Verteidigung des Rechtsstaats und dem Schutz jüdischen Lebens verpflichtet sieht, fragen wir: Zieht das Bezirksamt aus diesen Befunden Konsequenzen für seine Förderbeziehung zur DITIB Bergedorf?
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu den bisherigen Fördermitteln:
1. Welche Fördermittel hat die DITIB Bergedorf (Kocatepe Camii, Stuhlrohrstraße 1, 21029 Hamburg) in den Jahren 2015 bis einschließlich 2026 insgesamt aus bezirklichen oder von der Stadt Hamburg ko-finanzierten Fördertöpfen erhalten? Bitte vollständig nach Jahr, Förderprogramm bzw. Fördertopf, gefördertem Projekt und bewilligtem Betrag aufschlüsseln.
Träger |
Jahr |
Zuwendungszweck |
Summe |
Fördertopf |
DITIB Türkisch, Islamische Gemeinde Bergedorf |
2015 |
Einrichtung eines Elternvertreterbüros |
1.000,00 € |
Sondermittel der Bezirksversammlung |
DITIB Türkisch, Islamische Gemeinde Bergedorf |
2024 |
Einrichtung des Gruppenraums |
3.691,90 € |
Freiwilliges Engagement |
2. Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Mittel jeweils bewilligt, und welche Fachstelle des Bezirksamts war jeweils für die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge federführend zuständig?
1. Sondermittel der Bezirksversammlung
Nach dem Hamburgisches Bezirksverwaltungsgesetz liegt die Entscheidung über die Verwendung der Sondermittel bei der Bezirksversammlung im Rahmen ihres politischen Ermessens. Das Fachamt Sozialraummanagement übernimmt die Vorbereitung der Beschlussfassung und die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens.
2. Mittel zur Förderung des freiwilligen Engagements
Hiervon zu unterscheiden sind die Mittel zur Förderung des freiwilligen Engagements. Diese werden auf Grundlage einer von der zuständigen Fachbehörde erlassenen Förderrichtlinie vergeben.
Die Entscheidung über Bewilligung, Ablehnung oder Nebenbestimmungen trifft hier die zuständige Fachdienststelle im Fachamt Sozialraummanagement im Rahmen der geltenden Richtlinie und ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Für beide Förderinstrumente gilt, dass die Entscheidungen unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der verfassungsrechtlichen Vorgaben und des jeweiligen Förderzwecks getroffen werden.
3. Wurden für alle geförderten Projekte die erforderlichen Verwendungsnachweise fristgerecht vorgelegt und durch das Bezirksamt rechnerisch und fachlich geprüft? Falls nein: Bei welchen Projekten steht der Nachweis noch aus?
Ja.
4. Enthielten die jeweils geltenden Förderrichtlinien oder Zuwendungsbescheide Auflagen oder Ausschlusskriterien in Bezug auf die Einhaltung demokratischer Grundwerte, die Ächtung von Antisemitismus oder die Ablehnung extremistischer Positionen? Falls ja: Welche konkreten Auflagen wurden erteilt?
Nein. Die von der Zuwendungsempfängerin gestellten Förderanträge wurden im Rahmen der üblichen Verwaltungspraxis einzelfallbezogen geprüft. Im Zuge dieser Prüfungen ergaben sich weder aus den Antragsunterlagen noch aus sonstigen verfügbaren Erkenntnisquellen Hinweise darauf, dass die Antragstellerin demokratische Grundwerte missachtet, antisemitisch handelt oder extremistische Positionen vertritt.
Zur institutionellen Kooperation:
5. In welcher Form war die DITIB Bergedorf seit dem Jahr 2015 Kooperationspartnerin des Bezirksamts bei öffentlichen Veranstaltungen, Projekten oder Initiativen? Bitte nach Veranstaltung, Jahr und Art der Beteiligung (finanziell, organisatorisch, als Mitveranstalter) aufschlüsseln.
Seit dem Jahr 2015 bestand keine formale Kooperation zwischen dem Bezirksamt und der DITIB Bergedorf.
Die Bergedorfer DITIB-Moscheegemeinde war jedoch im Rahmen einzelner Veranstaltungsformate als Gast beteiligt. Dies betrifft die „Bergedorfer Kinderweltreise“ in den Jahren 2016 und 2019 sowie die Veranstaltung „Dialog der Kulturen“ in den Jahren 2019 und 2023. Eine finanzielle, organisatorische oder mitveranstaltende Beteiligung seitens der DITIB Bergedorf erfolgte hierbei nicht.
6. Plant das Bezirksamt für das Jahr 2026 oder darüber hinaus eine weitere institutionelle Kooperation mit der DITIB Bergedorf? Falls ja: In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln?
Nein.
Zu den Konsequenzen:
7. Hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden der Berichte über die geplante Einladung der genannten Personen zur Jubiläumsveranstaltung der DITIB Bergedorf eine Überprüfung der Förderbeziehung zur DITIB Bergedorf eingeleitet? Falls nein: Warum nicht, und plant es eine solche Überprüfung?
Nein, derzeit besteht keine Förderbeziehung.
8. Ist für das laufende Haushaltsjahr 2026 eine weitere Förderung der DITIB Bergedorf aus bezirklichen oder städtischen Mitteln beantragt oder bereits bewilligt worden? Falls ja: In welcher Höhe, aus welchem Fördertopf und für welches Projekt, und hält das Bezirksamt an dieser Bewilligung fest?
Nein.
9. Welche rechtlichen Instrumente stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, um bereits bewilligte Zuwendungen zu widerrufen, auszusetzen oder zurückzufordern, wenn der Zuwendungsempfänger gegen Auflagen zur Einhaltung demokratischer Grundwerte verstößt oder Veranstaltungen organisiert, bei denen Personen mit antisemitischen oder terrorverherrlichenden Positionen öffentlich auftreten?
Auch nach Bestandskraft eines Zuwendungsbescheids stehen dem Bezirksamt grundsätzlich rechtliche Instrumente des Verwaltungsverfahrensrechts zur Verfügung, um auf Pflichtverstöße zu reagieren. Hierzu zählen insbesondere der Widerruf eines rechtmäßigen Bescheids bei Vers-tößen gegen Nebenbestimmungen oder bei Verfehlung des Zuwendungszwecks, die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids sowie die Rückforderung bereits gewährter Mittel.
10. Beabsichtigt das Bezirksamt, die Förderbeziehung zur DITIB Bergedorf bis zur Klärung des Sachverhalts rund um die Jubiläumsveranstaltung auszusetzen, und wenn nein – wie ist dies mit der Verantwortung des Bezirksamts für die Vergabe öffentlicher Mittel und den Schutz jüdischen Lebens in Bergedorf vereinbar?
Derzeit besteht keine Förderbeziehung.
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.