21-0303

Handwerkerstellplätze bei Mehrfamilienhäusern

Antrag

Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.11

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Woller und CDU-Fraktion

 

Für den Bezirk Bergedorf stellt das Handwerk einen sehr bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Gute Bedingungen für die Wirtschaft setzen gute Arbeitsbedingungen voraus. Diese gilt es zu unterstützen und zu fördern, indem Hürden bei der Leistungserbringung genommen bzw. vereinfacht werden.

 

Ein immer größer werdendes Problem für Handwerksbetriebe stellt die Parkplatznot dar. Um den Handwerkern das Parken zu erleichtern, gibt es eine Initiative in der Hamburger Bürgerschaft, die das Genehmigungsverfahren für Parkausweise an Baustellen vereinfachen soll. Dieses ist ein guter Ansatz, er löst aber nicht das Kernproblem, dass oftmals gar keine Parkplätze in der Nähe von Baustellen verfügbar sind.

 

Daher möchten wir für den Bezirk Bergedorf anregen, dass, bei künftigen Bauvorhaben von größeren Mehrfamilienhäusern, dauerhafte "Handwerkerstellplätze am Haus" mit einzuplanen sind. Diese sollten für Bauherren verpflichtend und Teil des Baugenehmigungs-verfahrens werden (z.B. Handwerkerstellplatz neben der Feuerwehrzufahrt).

 

Diese Stellplätze könnten auch von Sozialen Pflegediensten, die einen Einsatz im Gebäude haben, mitgenutzt werden, denn auch Pflegedienste klagen über fehlende Parkmöglichkeiten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert:

  1. sich beim Senat für eine Änderung/Ergänzung der HBauO einzusetzen, um, im Sinne der Allgemeinheit und zur Sicherstellung einer guten Instandhaltung der technischen Infrastruktur, in und an Gebäuden ab 20 Wohneinheiten mindestens einen Stellplatz für Handwerker vorzusehen und auf Dauer zu erhalten.
  2. sich zudem bis zur erfolgten Änderung der HBauO im Bezirk Bergedorf im Baugenehmigungsverfahren bei den Bauherren dafür einzusetzen, dass möglichst künftig bei allen größeren Bauvorhaben dieser Ansatz verfolgt wird.
  3. sich mit der örtlichen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen, um ggf. vorab im öffentlichen Raum Plätze auszuweisen, Kontakte zu den Wohnungsbaugenossen-schaften herzustellen und das Verfahren für Ausnahmegenehmigungen zu optimieren.

 

 

 

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Bergedorf

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