20-1701

Gültigkeit der Landhausverordnung im Villengebiet

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage des BAbg. Emrich, Wegner, Woller und der CDU-Fraktion

 

Die für das Bergedorfer Villengebiet 1928/1934 erlassene Landhausverordnung (LVO) soll den Gebietscharakter durch Vorgaben zur Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung, erhalten.

 

Im Laufe der Jahrzehnte, schwerpunktmäßig in den sechziger Jahren, wurden einige Bebauungspläne für das Villengebiet aufgestellt. Offensichtlich wurde in manchen Fällen die Landhausverordnung für das jeweilige Plangebiet vollständig außer Kraft gesetzt, anstatt diese um die Inhalte des jeweiligen B-Plans zu ergänzen oder Gestaltungsvorgaben aus der LVO in die B-Pläne zu übernehmen. Dies führt in einigen Fällen zu seltsamen Konstellationen, indem beispielsweise auf der einen Straßenseite des Glinderswegs die Landhausverordnung u.a. mit max. zwei Geschossen und Satteldach gilt, auf der anderen Straßenseite hingegen ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach genehmigt wird.

 

Um dieser ungewollten Entwicklung entgegenzuwirken, wurde Anfang 2009 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (DS XVIII/0479), dass ein B-Plan-Verfahren für das Bergedorfer Villengebiet in den Grenzen der Erhaltungsverordnung vom 7.7.1998 mit Ausnahme der Südseite der Wentorfer Straße einzuleiten ist. Der Stand der Umsetzung ist unklar.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)      Welche Bebauungspläne innerhalb des Villengebiets setzen die Landhausverordnung in ihrem Geltungsbereich außer Kraft?

2)      In welchen Bebauungsplänen innerhalb des Villengebiets wurden die wesentlichen Vorgaben der Landhausverordnung übernommen?

3)      In welchen Bebauungsplänen innerhalb des Villengebiets sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf im Hinblick auf zusätzliche oder zu verändernde Gestaltungsvorgaben?

4)      Wie wurde mit dem Beschluss der Bezirksversammlung (DS XVIII/0479) umgegangen bzw. wie ist der aktuelle Sachstand dazu?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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