20-1167

Graffiti in Bergedorf - Was unternimmt das Bezirksamt?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Froh, Helm und der CDU-Fraktion

 

Am 4. April 2017 wurde im Hamburger Abendblatt die Frage gestellt: Graffiti – ist das Kunst oder einfach nur Vandalismus? Und die Bergedorfer Zeitung schrieb am 3. April unter der Überschrift „Graffiti an Schlossmauer – Sprayer missachtet Kodex“ dass auf der Facebook-Seite der BZ von den Bürgern härtere Strafen für die Sprayer gefordert werden. Jedenfalls verfestigt sich der Eindruck, dass hier ein Problem immer größer wird, dem die Behörden und Bezirksämter machtlos gegenüber stehen. Außerdem, und sicherlich verschlimmert dies die Situation noch, herrscht langsam der Eindruck vor, dass private Eigentümer wesentlich flinker bei der Entfernung von Graffiti vorgehen als die Verwaltung. Was in logischer Konsequenz bedeutet, dass öffentliche Flächen für die „Künstler“ wesentlich attraktiver sind, hat ihr „Kunstwerk“ dort doch länger Bestand.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt für die Entfernung von Graffiti zuständig?
  2. Wieviel Zeit vergeht zwischen der Kenntnis eines neuen Graffitis und der Entfernung desselben?
  3. Welche Abteilung innerhalb des Bezirksamts ist für die Entfernung zuständig?
  4. Beauftragt das Bezirksamt für die Entfernung eine Fremdfirma oder wird dies mit eigenem Personal durchgeführt?
  5. Welche Kosten entstehen hierdurch jährlich (Arbeitsstunden bzw. Fremdkosten)?
  6. Wird versucht, für die Kosten die Verursacher haftbar zu machen? Wenn ja, wie sieht die Erfolgsquote aus? Wenn nein, warum nicht?
  7. Können Graffitis auch über den Meldemichel angezeigt werden? Wenn nein, warum nicht?
  8. An welchen Orten im Bezirk gibt es legale Möglichkeiten Graffitis aufzutragen?
  9. Inwieweit können auch private Eigentümer dazu verpflichtet werden, Graffiti von ihren Gebäuden zu entfernen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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