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Glasfaserausbau in den Vier- und Marschlanden - Sachstand 2026

Antwort

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Froh, Garbers, Pelch, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

In den Vier- und Marschlanden ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Wohnen, Landwirtschaft, Handwerk, Homeoffice, Gewerbe sowie Bildungs- und Arbeitsangebote von besonderer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes eine zentrale Rolle für die zukünftige Entwicklung und Attraktivität der Region zu. In Hamburg erfolgt der Glasfaserausbau privatwirtschaftlich. Der dadurch entstehende Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen soll für ein größeres Angebot für die Bürgerinnen und Bürger und einen schnelleren Ausbau sorgen (Koordinierungsstelle Glasfaserausbau). Zusätzlich hat sich die FHH mit 49,9 % an willy.tel, ebenfalls ein Player bezüglich des Ausbaus, beteiligt („Gemeinsam soll so ab 2025 der Glasfaserausbau in Hamburg weiter vorangetrieben werden“. PM des Senats vom 16.7.2024)

Im Bezirk Bergedorf hatte z. B. die Deutsche Glasfaser eine Nachfragebündelung für Ausbaugebiete begonnen. Erst wenn in dieser Phase eine gewisse Prozentzahl der Haushalte im potenziellen Ausbaugebiet einen Vertrag abschließt, findet der Ausbau statt. Nun soll es dazu gekommen sein, dass die Deutsche Glasfaser, zumindest in Teilen der Vier- und Marschlande, von ihrem Angebot zurückgetreten ist.

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Bergedorf unter Beteiligung der Behörde für Finanzen und Bezirke und der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die Freie und Hansestadt Hamburg nimmt bundesweit eine Spitzenposition beim Ausbau digitaler Infrastrukturen ein. Sowohl bei der 5G-Versorgung als auch bei der Gigabit-Festnetzversorgung und der FTTH/B-Glasfaserquote zählt Hamburg zu den führenden Bundesländern.

Zur Erreichung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung setzt die FHH vorrangig auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen im Wettbewerb. Dieser wird durch gezielte Rahmenbedingungen aktiv unterstützt, wie etwa die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, die stetige Weiterentwicklung digitaler Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen sowie die Kooperation mit dem regionalen Anbieter willy.tel zur weiteren Ausbaustimulierung.

Die Deutsche Glasfaser (DG) hat sich zu den konkreten Fragestellungen zu 1. bis 4. nicht geäert. Die DG hat darüber informiert, dass Glasfaserprojekte im Bezirk Bergedorf (sowie auch in Wandsbek) nicht weiterverfolgt werden würden. Als Gründe wurden angegeben, dass in einige Ausbaugebieten das Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner nicht groß genug wäre, sich Risiken für die praktische Umsetzung der Bauprojekte ergeben hätten und die grundsätzlichen Kosten des Netzausbaus gestiegen seien.

1. Wie viel Prozent der Haushalte in den Vier- und Marschlanden haben einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser unterschrieben?

2. War damit das angekündigte Ziel einer Nachfragebündelung von 33% der Haushalte erreicht?

3. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum Glasfaserausbau in den Vier- und

Marschlanden durch die Deutsche Glasfaser?

4. Welche Teilgebiete -Ortsteile- sollen nach derzeitiger Planung tatsächlich durch die

Deutsche Glasfaser erschlossen werden und in welchem Zeitraum ist die Umsetzung

jeweils vorgesehen und abgeschlossen?

5. In welchen Teilgebieten -Ortsteile- ist die Deutsche Glasfaser von ihrem Angebot zurückgetreten?

6. Welche Schritte (z. B. Genehmigungen/Sondernutzungen, Trassenabstimmungen) stehen derzeit noch aus und welche Zeitachse ist hierfür vorgesehen? (Bitte für jedes Teilgebiet einzeln angeben)

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen liegen dem Senat zu den angefragten Sachverhalten keine Informationen vor; es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DG.

7. Sind aktuell weitere Anbieter in den Vier- und Marschlanden aktiv? Wenn ja welche und wie ist hier der Planungs- und Sachstand?

Der Glasfaserausbau in Hamburg erfolgt privatwirtschaftlich und unter wettbewerblichen Bedingungen. Die Wahl der Ausbaugebiete ist eine unternehmerische Entscheidung und obliegt den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt.

8. Plant der Senat, auf willy.tel zuzugehen, um den Ausbau in den Vier- und Marschlanden voranzutreiben? Wenn nein, warum nicht?

r die willy.tel GmbH gilt der Grundsatz, dass der Ausbau des Glasfasernetzes eigenwirtschaftlich und somit diskriminierungsfrei erfolgt (siehe auch rgerschafts-Drs. 22/15833). Die Prüfung und Auswahl konkreter Ausbauprojekte des Unternehmens erfolgt entlang einer mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bzw. der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgestimmten Strategie unter ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten und ohne jede (politische) Einflussnahme seitens der FHH.

Angaben dazu, ob und inwieweit die willy.tel GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Bereich der Vier- und Marschlande prüft oder entsprechende Ausbauplanungen bestehen, sind wettbewerblich sensible Informationen und berühren Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens. Der Senat kann insofern derzeit keine Aussage zu einer möglichen Rolle der willy.tel GmbH bei der Schließung der in der Anfrage angenommenen Versorgungslücke treffen.

9. Wie beurteilt die zuständige Behörde den aktuellen Ausbaustand in den Vier- und

Marschlanden?

Der von der Bundesnetzagentur betriebene Breitbandatlas stellt ein vielfältiges Angebot zur Erfassung des Status quo der Breitbandversorgung zur Verfügung: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html

Die für den Breitbandatlas erhobenen Daten liegen auf Bezirksebene sowie räumlich kumuliert als 100x100 Meter Raster vor.

Im Bezirk Bergedorf stehen aktuell 94,64 % der Haushalte eine Breitbandversorgung von mehr als 100 Mbit/s zur Verfügung. 84,82 % der Haushalte sind gigabitversorgt (>1000 Mbit/s). Bereits 68,44 % der Gebäude sind mit Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude bzw. zur Wohnung versehen. Der FHH-Durchschnitt liegt bei 99,1 % >100 Mbit/s, 97,03 % >1000 Mbit/s, Glasfaserversorgt 80,02 %.

Ergänzt werden kann, dass im Rahmen des bis 2023 durchgeführten geförderten Breitbandausbaus 2017 Adressen aus den Vier- und Marschlanden durch Bundes- und Landesmittel breitbandversorgt wurden.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Hamburg

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