20-1305

Gibt es wirklich keine Handhabe gegen abgestellte Werbeanhänger?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Froh und CDU-Fraktion

 

Gibt es wirklich keine Handhabe gegen abgestellte Werbeanhänger?

Bereits seit einiger Zeit wird in der Öffentlichkeit immer wieder ein Thema diskutiert, welches viele Autofahrer betrifft: Werbeanhänger werden für einen langen Zeitraum auf öffentlichen Parkplätzen, vornehmlich an gut befahrenen Straßen, abgestellt und blockieren dadurch den Parkraum für Anwohner und deren Besucher. Alleiniger Sinn ist es, mit dem Anhänger zu werben.

Nicht erst durch die massive Parkraumvernichtung des SPD/Grünen-Senats haben bereits jetzt viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern an den Hauptverkehrsstraßen Probleme, ihr Fahrzeug wohnortnah abzustellen. Zukünftig wird durch den immer geringer veranschlagten Parkplatzanteil pro neu geschaffener Wohneinheit (in Oberbillwerder wird aktuell mit nicht einmal einem halben Parkplatz pro Wohneinheit geplant) dieses Problem noch verstärkt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wer ist für die Überwachung der abgestellten Werbeanhänger zuständig?
  2. Ab wann wird von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen?
  3. Wie oft werden die abgestellten Webeanhänger überprüft?
  4. Wo befinden sich im Bezirk die Hauptstandorte für diese Art der Werbung?
  5. Wie erfolgt die Beweisaufnahme bei einer Überprüfung?
  6. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren 2012 - 2107 diesbezüglich eingeleitet? (Bitte pro Jahr angeben)
  7. Wie viele Werbeanhänger wurden in den letzten 2 Jahren abgeschleppt?
  8. Wurden schon einmal Sondernutzungsanträge für diese Art der Werbung gestellt?

Wenn ja, wie viele und wo?

  1. Welche Rechtsvorschriften -außer der StVO- regeln noch das Abstellen/Aufstellen von Werbeanhängern?

 

  1. Wird unterschieden, ob es sich um reine Werbeanhänger (nach Art und Weise nicht für andere Zwecke geeignet, z.B. Werbung mit einer gestalteten Getränkedose) handelt oder ob diese auch zu anderen Zwecke (Kastenaufbau fest oder Plane) genutzt werden könnten?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es bereits Gewerbetreibende gibt, die solche Anhänger für Werbezwecke vermieten?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mittlerweile auch Pkw und Transporter allein zu Werbezwecken auf Hamburgs Straßen im fließenden Verkehr und im Parkraum eingesetzt werden? Wenn ja, wie schätzt das Bezirksamt dies ein?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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