Gibt es ein "Einfamilienhausverbot" durch die Hintertür?
Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5
Kleine Anfrage der BAbg. Reinhard Krohn
Eugen Seiler und Herbert Meyer von der AFD Fraktion Bergedorf
Die linke Ökopartei „die Grünen“ sind offenbar entschlossen, nach der Energie-, Agrar- und Verkehrswende auch eine Bauwende anzuzetteln. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag wurde dies bereits beschlossen. Im Antragstext heißt es:
"Einfamilienhäuser verbrauchen besonders viele Ressourcen, da im Vergleich zum Mehrfamilienhaus der Außenhautanteil sehr groß ist, zudem verschleißen sie extrem viel Bauland und Infrastruktur. Immer neue Einfamilienhausgebiete auf der grünen Wiese treiben den Flächenverbrauch weiter an und führen vielerorts gleichzeitig zu leerfallenden und öden Ortskernen."
Dieser Eingriff in die Freiheit des Bürgers erinnert stark an die DDR und wird im Bezirk Hamburg Nord schon seit einiger Zeit angewendet. Auch in der zweiten Diktatur auf deutschen Boden wurde aus vermeintlicher Ressourcenknappheit die Lebensqualität ihrer Bürger eingeschränkt.
Dabei ist die eigengenutzte Immobilie die beste Absicherung gegen Altersarmut. Empirisch werden Immobilienbesitzer bei gleichem Einkommen die reicheren Rentner, denn ist die Immobilie abbezahlt, wohnen Käufer im Alter mietfrei. Hinzu kommt, dass Käufer eher Geld zurücklegen als Mieter.
Außerdem ist das eigene Haus ein Schonvermögen, dass Immobilienbesitzer nicht angreifen müssen, falls sie länger arbeitslos werden oder im Alter auf die Grundsicherung zurückfallen sollten.
Und trotz der günstigen Zinsen und dem positiven Effekt gegen Altersarmut lag die Eigentumsquote in Bezirk Bergedorf laut Drs. 21/16907 beim Zensus im Jahr 2011 bei 31%.
Doch wie sieht die Lage im Immobilienmarkt 10 Jahre später aus?
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 19.03.2021 wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt führt zu einer Vielzahl der Fragen dieser Kleinen Anfrage keine Statistiken und verfügt auch in sonstiger Weise nicht über die erfragten Daten. Zur Beantwortung der Fragen ist ein Auskunftsersuchen gem. § 27 BezVG an die zuständige Fachbehörde bzw. das Statistikamt Nord zu richten.
zu 1-6:
Das Bezirksamt führt keine Statistiken im Sinne der vorstehenden Fragen.
Ein Bebauungsplan stellt nur zum Zeitpunkt der Feststellung in der Kartengrundlage enthaltene Flurstücksgrenzen dar, definiert diese aber mangels Rechtsgrundlage nicht. Sie sind demgemäß veränderlich. Die Beantwortung dieser Frage würde die Auswertung hunderter Bebauungspläne im Abgleich mit dem Amtlichen Liegenschaftskataster erfordern und ist mit dem vorhandenen Personal im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht zu leisten.
zu 8-10:
Zur Beantwortung der Frage ist es notwendig sämtliche Bauanträge der Jahre 2018 bis 2020 händisch zu sichten. Dies ist mit dem vorhandenen Personal in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Das Bezirksamt führt keine Statistiken im Sinne der vorstehenden Fragen.
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