20-1641

Gibt das Bezirksamt Bergedorf Daten von Jugendlichen an die Bundeswehr weiter?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Die Einwohnermeldeämter geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden, an die Bundeswehr weiter. Die Bundeswehr verschickt dann Werbematerial für den Dienst an der Waffe an die jungen Menschen.

Dies alles geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes. Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Auch die Daten weiblicher Jugendlicher werden erfasst und der Bundeswehr übermittelt.

Der Datenweitergabe an die Bundeswehr kann widersprochen werden. Dies ist in § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) festgelegt: "(7) Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen."

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.       Trifft dieser Sachverhalt auch für den Bezirk Bergedorf zu?

2.       In welcher Form erfolgt diese im MRRG vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung bei der Anmeldung und im Oktober jeden Jahres? Falls nicht: Warum nicht?

3.       Wann und in welcher Form ist letztmalig diese Bekanntmachung erfolgt? Falls nicht: Warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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