21-2028

Gewerbefläche an der Randersweide entwickeln

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.04.2024
Ö 11.8
Sachverhalt

Antrag der

BAbg. Jacobsen, Schütt und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

BAbg. Rüssau und Fraktion Grüne

 

 

Am 22.01.2024 wurde bekannt, dass die Stadtreinigung Hamburg die Planung aufgibt an der Randersweide einen Recyclinghof zu bauen. Nachdem die ehemalige Spülfläche lange unter der Aufsicht des Bergbauamtes stand, liegt die Zuständigkeit für diese Fläche nun beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Die Zuständigkeit für eine Sanierung sofern Umweltrelevant lägen bei der Behörde für Umwelt Klima Energie und Agrarwirtschaft, die Vermarktung bei der Hamburg Invest, die Zuständigkeiten für eine gezielte Ansiedlung und Förderung bei der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Diese Vielzahl von Zuständigkeiten, davon keine im betroffenen Bezirk verdeutlichen die großen, oft selbstgemachten Schwierigkeiten, erfolgreich zu entwickeln.

 

Die Betriebe in Bergedorf, vor allem die Handwerksbetriebe in den Vier und Marschlanden klagen über einen Mangel an geeigneten Gewerbeflächen für eine Weiterentwicklung ihrer Unternehmen vor Ort.

 

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, die Fläche an der Randersweide weiterzuentwickeln. Das Beispiel Innovationspark und Hauni hat gezeigt, dass es wichtig ist, eine angebotsorientierte Flächenentwicklung zu betreiben.

 

Es herrscht allgemeiner Konsens, dass wir für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Wirtschaftsförderung im Bezirk, nicht nur darauf regieren wollen, wenn Flächenbedarfe konkret angefragt werden und dann eine oft zu langwierige Suche auslösen, sondern dass wir Flächen proaktiv herrichten und anbieten müssen.

 

Die Fläche an der Randersweide ist durch die Bodenverhältnisse schwierig, es sind nicht etwa die Rückstände aus der Erdölindustrie, sondern die Absenkung des Bodens durch einen ausgepumpten Erdgasspeicher im Untergrund, die problematisch sind.

 

Der Bebauungsplan weist die Fläche als Gewebegebiet aus.

Eine geeignete alternative gewerbliche Nutzung könnte z.B. die Nutzung für Handel- und Handwerksbetriebe aus dem Bezirk sein. Auch für Umsiedelungen von Betrieben innerhalb des Bezirkes erscheint die Fläche attraktiv.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bezirksamtsleiterin, die zuständigen Hamburger Behörden aufzufordern:

 

  1. zu prüfen, welche Bedarfe bezüglich der Herrichtung der Fläche für eine gewerbliche Nutzung bestehen.
     
  2. zu prüfen, wie und von wem diese finanziert und umgesetzt werden können.
     
  3. zu prüfen, ob konkrete Flächenbedarfe für die ehemalige Spülfläche geeignet sind oder nachgefragt werden.
     
  4. das Bezirksamt und die Bezirkspolitik über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.

 

Anhänge

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