Gewalt an Schulen in Bergedorf
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
Ein besorgter Bürger wendete sich an uns und erzählte davon, dass der Hausmeister der Stadtteilschule Lohbrügge darüber klagt, dass die Zustände an der Schule sich sehr verändert hätten. Gewalt und Kriminalität unter den Schülern wären angestiegen. Er sei froh, dass er bald in Rente geht.
Gewalt an Schulen äußert sich in physischer und psychischer Gewalt vor allem zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern und zwischen Schulfremden und Schülern bzw. Lehrern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet das Auskunftsersuchen vom 23.06.2022 unter Beteiligung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) wie folgt:
Die Hamburger Schulen werden zu gewaltpräventiven Angeboten, Programmen und Projekten durch die Beratungsstelle Gewaltprävention der BSB beraten und nutzen aktiv verschiedene Fortbildungsangebote im Bereich der Gewaltprävention. Die Schulen setzen die Maßnahmen in eigener Verantwortung in die Praxis um.
Um die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, Konflikte gewaltfrei zu lösen, hat auch die Stadtteilschule Lohbrügge unterschiedliche Maßnahmen ergriffen:
Im Sozialen Kompetenztraining üben Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5, Selbstbewusstsein zu entwickeln, in Gruppen und in der Klasse zusammen zu arbeiten, Konflikte ohne Angst und Gewalt zu lösen und Regeln einzuhalten.
Fester Bestandteil des Schulkonzepts der Stadtteilschule Lohbrügge ist zudem das einstündige Unterrichtsfach Soziales Lernen, das in den Jahrgängen 5 bis 7 jeweils von einer Tutorin bzw. einem Tutor und der Sozialpädagogin bzw. dem Sozialpädagogen gemeinsam unterrichtet wird. Ziele des Fachs sind Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, Vermittlung von sozialen Normen und Werten, Entwicklung eines stabilen Selbst- und Verantwortungsbewusstseins, Stärkung der Meinungsbildung und Konfliktfähigkeit in der Gruppe und die Verbesserung der Wahrnehmungs- und Toleranzfähigkeit.
Für die Jahrgänge 5-7 wird darüber hinaus das „Cool in School“-Training angeboten. Themen sind der Umgang mit Wut, Frust und Enttäuschung, Wünsche und Bedürfnisse spüren und äußern, Konflikte fair und ohne Gewalt klären und Training der Wahrnehmung, was das Verhalten bei dem Gegenüber auslöst. Die Lehrkräfte unterstützen und begleiten die Teilnehmenden auch über das Training hinaus im Schulalltag.
In Jahrgang 6 findet in Kooperation mit der Unfallkasse Nord das Gewaltpräventionstraining „Aufrecht in die Welt gehen“ statt. In getrennten Gruppen lernen die Mädchen und Jungen auf spielerische Weise sich selbst und andere wahrzunehmen, verantwortlich zu handeln, zusammen zu halten, einander zu vertrauen, sich Hilfe zu holen und anderen zu helfen.
Der Schulaufsicht sind einzelne Fälle von Gewalt unter Jugendlichen bekannt, die von der Schule jeweils konsequent und angemessen bearbeitet wurden. Eine außergewöhnliche Häufung wurde nicht beobachtet.
Fortbildungsangebote im Bereich der Programme und Projekte sind für alle Schulen in Hamburg u. a. die Streitschlichtung in der Grundschule und an den weiterführenden Schulen. Schülerinnen und Schüler werden als Streitschlichter ausgebildet, zertifiziert und regeln – vor allem in den Pausen – Konflikte unter Schülerinnen und Schülern selbstständig. Dieses Programm hat eine lange Tradition und ist unter den Schülerinnen und Schülern anerkannt.
Das Mobbing-Präventions-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ ist ein Angebot für Klasse 5, 6 (Modul Cybermobbing) und 7. Das Projekt versteht sich als Mehr-Ebenen-Ansatz, damit Handlungssicherheit für alle Beteiligten im Umgang mit Mobbing entstehen kann.
In den Klassenstufen 3 bis 6 können Schulen am „Sozialen Kompetenztraining“ teilnehmen. Hierbei handelt es sich um ein bewegungs- und handlungsorientiertes Training, welches die Kinder in der Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen unterstützt.
Der „Tatausgleich“ wird für alle Klassenstufen angeboten. Hier erhalten die Betroffenen die Gelegenheit, ihren Schadensfall eigenverantwortlich mithilfe einer erwachsenen Vermittlungsperson aufzuarbeiten.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:
Rechtsform |
Schulform |
Anzahl Schulen |
staatlich |
Grundschule |
17 |
Stadtteilschule* |
5 |
|
Gymnasium |
5 |
|
Sonderschule |
2 |
|
Berufsschulen |
2 |
|
staatliche Schulen gesamt |
31 |
|
nicht staatlich |
Grundschule |
3 |
Stadtteilschule |
3 |
|
Gymnasium |
1 |
|
nicht staatliche Schulen gesamt |
7 |
|
insgesamt |
38 |
|
Quelle: Schuljahresstatistik 2021 |
Die Hamburger Schulen bitten bei strafrechtlich relevanten Handlungen (gemäß
§ 49 HmbSG) die Polizei Hamburg um Unterstützung, dokumentieren aber diese Polizeieinsätze nicht selbst. Stattdessen erfasst die Polizei Hamburg den „Tatort Schule“ (Adresse) in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik, kann aber keine verlässlichen Angaben darüber machen, ob sich der dokumentierte Vorfall zur Zeit des Schulbetriebes ereignete oder außerhalb des Schulbetriebes z. B. am Wochenende. Es werden auch Tatvorwürfe oder Einsätze erfasst, die in den Abendstunden, an Wochenenden oder in Ferienzeiten stattgefunden haben.
Des Weiteren sieht der Senat in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen, Standorten oder weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern (siehe Drs. 21/15456).
Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht erfasst, ob der Tatort eines Gewaltdelikts eine Schule ist. Zur Beantwortung der Anfrage müssten daher sämtliche Verfahren aus der Hauptabteilung IV aus den Jahrgängen 2015 bis 2021, in denen als Tatvorwurf jedenfalls §§ 185, 223, 224, 240, 241, 249, 250 StGB notiert ist, ausgewertet werden. Hierbei handelt es sich um eine mindestens vierstellige Anzahl von Verfahren. Eine Beiziehung und Auswertung dieser Verfahren ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die letzte Hamburger Studie der Dunkelfeldforschung fand 2015 statt. Sie enthält keine für das vorliegende Auskunftsersuchen relevanten Daten.
Siehe Vorbemerkung.
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