20-0934.01

Geplante Brücke über den Schleusengraben Abstimmung der Geländergestaltung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss, der Hauptausschuss sowie der Arbeitskreis Kern haben sich im 2. Halbjahr 2016 mehrfach mit der Gestaltung der geplanten Brücke über den Schleusengraben beschäftigt. Aufgrund der veränderten Bebauungskonzeption auf der Westseite des Schleusengrabens (Wohngebiet „Am Weidensteg“) und aus Kostengründen kann eine Umsetzung des Siegerentwurfs des kleinen Gutachterverfahrens im Jahr 2014 nicht weiterverfolgt werden. Ziel ist es jetzt, eine geradlinige Brücke zu realisieren, die beide Uferseiten auf dem kürzesten Weg miteinander verbindet (vgl. anhängenden Lageplan).

 

Das Grundkonzept der Brücke ist eine sog. Durchlaufträgerbrücke. Die Hauptträger sind in den Randbereichen als Unterzug und im mittleren Teil als Oberzug ausgeführt. Dadurch entsteht ein geschwungenes dynamisches Gesamtbild der Brücke. Die Gesamtbreite der Brücke beträgt 5,40 m. Um möglichst niedrige Anschlusshöhen an den Widerlagern zu erzeugen, ist die Gradiente gekrümmt ausgeführt.

 

Die Vertreter der Politik hatten im AK und im Stadtentwicklungsausschuss dieser Grundvariante zugestimmt, allerdings wurde die Erwartung geäußert, dass für das Brückengeländer noch Varianten erarbeitet werden. Diese wurden dem AK Kern am 12.12.2016 vorgestellt. Es wurde vereinbart, dass diese vier Geländervarianten dem Stadtentwicklungsausschuss am 11.01.2017 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

 

Das planende Büro hat die Varianten inzwischen weiter aufbereitet. Diese sind im Detail den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Brückenplaner geben hierzu folgende Hinweise: Variante 1 wird insgesamt bevorzugt, da sie sich am besten in die Brückenträger integrieren lässt. Variante 3 ist auf Wunsch des Ausschusses der Millennium Bridge in London nachempfunden. Aus Sicht der Planer lässt sich diese Variante jedoch am wenigsten in das Gesamtbild der Brücke integrieren.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Geländervariante 1, 2, 3 oder 4 zur Grundlage der weiteren Planung zu machen.

 

 

Anhänge

 

1. Lageplan Brücke

 

2. Variante 1 und 2

 

3. Varianten 3 und 4