Gendergerechte Sprache im Bezirksamt Bergedorf
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 14.3
Antrag der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Auch heute noch ist Geschlechtergerechtigkeit in weiter Ferne. Die Corona-Pandemie zeigt, dass alte Rollenbilder in Familien noch immer vorherrschend sind und insbesondere Frauen in Berufen der Care-Arbeit tätig sind. Gleichzeitig sind Frauen in Führungspositionen stark unterrepräsentiert. So sind nur zwei der sieben Hamburger Bezirksamtsleiter:innen Frauen und im Bergedorfer Bezirksamt wird nur eines von vier Dezernaten von einer Frau geleitet.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Verwendung des generischen Maskulinums überwiegend männliche Bilder erzeugt und andere Geschlechter ausschließt. Wird aber gendergerechte Sprache genutzt, fühlen sich alle angesprochenen Geschlechter angesprochen. Im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit ist die Verwendung geschlechtergerechter Sprache also dringend geboten.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017 schützt das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG auch diejenigen Personen, die sich weder mit dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht identifizieren. Ämter und Behörden sind daher in der Pflicht, auch nichtbinäre Geschlechteridentitäten in ihrer Kommunikation zu berücksichtigen. Es ist insbesondere Aufgabe der Verwaltung, diskriminierungsfrei zu kommunizieren und jede einzelne Person gleichermaßen zu berücksichtigen.
Sprache ist veränderlich. Sie hat sich in den letzten Jahrtausenden kontinuierlich verändert und stets den Gegebenheiten der Zeit angepasst. Es ist an der Zeit, alte Rollenbilder sprachlich zu durchbrechen. Viele Städte gehen bereits einen Weg in die richtige Richtung. So ist seit Ende des Jahres 2019 in der Stadt Lübeck ein für die Verwaltung verbindlicher Leitfaden zur Nutzung gendergerechter Sprache in Kraft.
Auch das Bezirksamt Bergedorf sollte diesen Weg gehen. Viele Mitarbeiter:innen der Verwaltung nutzen bereits Grundsätze gendergerechter Sprache, doch ergibt sich kein einheitliches Bild und manchmal werden diese Grundsätze noch nicht angewandt. Es sollte daher im Sinne der Einheitlichkeit und Gendergerechtigkeit zu Standards in Form eines bezirklichen Leitfadens für gendergerechte Sprache sowie zur verpflichtenden Nutzung gendergerechter Sprache in jeglichem Schriftverkehr des Bezirksamtes kommen.
Zur Kenntlichmachung der vielfältigen Geschlechteridentitäten empfehlen die Antragsteller:innen die Nutzung des immer häufiger genutzten Gender:Doppelpunktes. Der Doppelpunkt wird von Sprachprogrammen für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung als kurze Sprechpause gesprochen und ist daher inklusiver als beispielsweise das Gender*Sternchen oder das Gender Gap.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen,
Das Bezirksamt wird beauftragt,
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