21-1799.01

Gehwege am Achterschlag

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.08.2023
Ö 4.3
Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Engelbrecht und der CDU-Fraktion

 

Entlang der Straße Achterschlag, zwischen Curslacker Heerweg und Pollhof, gibt es beidseitig Gehwege. Diese sind mit Glensanda und Bordstein befestigt. Ein Gespräch zwischen Anwohnern und Wegewart hat die Frage aufgeworfen, ob dieser Gehweg offiziell überhaupt so ausgewiesen ist und wie es sich mit der Zuständigkeit verhält.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)                        Inwiefern handelt es sich bei den Straßenrandflächen am Achterschlag um offizielle Gehwege?

 

Es handelt sich offiziell um Nebenflächen, die nicht als Gehwege gewidmet sind.

 

 

2)         Inwiefern sind die Anwohner für die Gehwegreinigung bzw. Schnee- und Eisbeseitigung zuständig?

 

Die Anliegerverpflichtung besteht laut Hamburgischen Wegegesetz für alle öffentlichen Flächen, die an deren Grundstück grenzen und die von Fußgängern genutzt werden.

 

 

3)                 Zwischen Gehweg und Grundstückgrenzen gibt es auf der nördlichen Seite noch einen Grünstreifen. Wie ist dieser ausgewiesen und wer für das Mähen der Flächen zuständig?

 

Diese Flächen sind als Nebenflächen ausgewiesen und werden als Straßenbegleitgrün zweimal pro Jahr im Auftrag des Bezirksamtes gemäht.

 

 

4)                 Auf der südlichen Seite des Gehwegs, nähe Pollhof, wächst der Gehweg zu. Es ist nur noch ein schmaler Streifen vorhanden. Wann wird das Bezirksamt hier tätig, um den Gehweg frei zu halten?

 

Der unbefestigte Bereich ist eine Nebenfläche, die durch deren geringe Benutzung nur noch einen schmalen Streifen aufweist, der begehbar ist. Die Benutzung des Nebenstreifens ist dennoch jederzeit gegeben.

 

 

5)                 Ist dem Bezirksamt bekannt, dass viele Siele am Achterschlag seit Monaten vollständig verstopft bzw. verlandet sind? Wer ist für die Reinigung zuständig, wie oft wird gereinigt und wann wird dies das nächste Mal geschehen?

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Aufnahmekapazität der Entwässerungseinrichtung eingeschränkt ist. Im Rahmen der Unterhaltung werden die Leitungen nach Bedarf gereinigt, dies erfolgt nach Begutachtung der Wegeaufsicht bei Bedarf zeitnah.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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