Gebührenfreie Dokumente für Bedürftige
Letzte Beratung: 23.09.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1
Antrag der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Für viele Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere bei den Behörden, ist ein Personalausweis unerlässlich und gesetzlich erforderlich. Für Menschen in Grundsicherung ist die Beantragung und Verlängerung eines Personalausweises im täglichen Leben mit 37 Euro oft nicht bezahlbar.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil v. 21.4.2016, VG 23 K 329.15) können für einige Leistungsempfänger:innen die Kosten für den Personalausweis erlassen werden. Voraussetzung dazu ist, dass die Bezieher:innen noch nicht lange genug im Leistungsbezug waren, um den Betrag anzusparen zu können.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1.) Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob Personen, die im Bezirk Bergedorf Leistungen nach SGB XII erhalten, vor dem Hintergrund des oben genannten Beispiels die Kosten für den Personalausweis erlassen werden können.
2.) Das Bezirksamt berichtet der Bezirksversammlung dazu bis zum 30.11.2021.
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