20-1286

Gebäudehöhen von GE-Gebieten begrenzen - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich, Woller und Fraktion der CDU

 

Die Antwort des Bezirks auf die Anfrage Drs. 20-1264 „Zentrallager für Asklepios – Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?“ macht in erschreckender Weise deutlich, dass der Bezirk durch Vorgaben in B-Plänen und Vergabeverfahren nicht mehr das Heft des Handelns bei der Bebauung von Gewerbeflächen in der Hand hat. Daraus könnten sich Entwicklungen ergeben, die von keinem Bergedorfer Bürger oder Politiker gewünscht sein können. Beispielhaft sei erwähnt, dass es nach den derzeitigen Festlegungen möglich wäre, dass in dem Gewerbegebiet in der Randersweide, südlich der BAB 25, der Bau eine 40 Meter hohen Regallagers möglich wäre. In der Tat ist dort allein eine Zweigeschossigkeit festgesetzt, was zu diesen extremen Gebäudehöhen, z.B. bei modernen Regallagern, führen kann. Dies ist sicher bei manchen Flächen unproblematisch, kann aber an anderer Stelle zu völlig unangemessenen Höhen im Verhältnis zu Standort und Umgebung führen. Dieser Gefahr kann dadurch begegnet werden, dass absolute Höhen für Gebäude in den B-Plänen festgelegt werden.

 

In einer weiteren Kleinen Anfrage (Drs. 20-1271) führte das Bezirksamt 17 GE- und Industrieflächen im Bezirk auf, bei denen die Gebäudehöhen lediglich durch die Geschossigkeit festgesetzt sind.

 

Auf Grund dieser Erkenntnis ist es erforderlich zu prüfen und abzuwägen, bei welchen Flächen zwingend absolute Gebäudehöhen festzusetzen sind und im Ergebnis die entsprechenden B-Pläne zu ändern.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
 

  1. Das Bezirksamt prüft, bei welchen Flächen die Festsetzung der Gebäudehöhen im B-Plan in welchem Maße erfolgen sollte. Dabei sollte sich das Bezirksamt zunächst auf Flächen konzentrieren, die sich wegen ihrer guten Anbindung an das überörtliche Straßennetz für die Errichtung von Hochregallagern anbieten. Das Ergebnis soll im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt werden.
  2. Auf Basis der Vorschläge der Verwaltung spricht der SEA eine Empfehlung aus, bei welchen Flächen eine Festsetzung der Gebäudehöhen erfolgen sollte.
  3. Für die entsprechenden Flächen wird anschließend umgehend ein entsprechendes B-Planverfahren eingeleitet.

 

 

 

Anhänge

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