21-1020

Gastliegeplätze im Bergedorfer Hafen

Antrag

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Wohnrath, Tilsner und SPD-Fraktion

BAbg. Rüssau und Fraktion Die Grünen Bergedorf

 

 

Bergedorf hat für Bergedorferinnen und Bergedorfer, aber auch für Touristen viel zu bieten. Schloss, Petri- und Paul-Kirche, Sternwarte, historisches Sachentor, Hafen Bergedorf und das Umland in den Vier- und Marschlanden mit Rieckhaus, Riepenburger Mühle, Zollenspieker bilden ein in Hamburg einzigartiges Ensemble. Dieses Potential wird nach Einschätzung vieler Akteure und der Politik in Bergedorf bisher nicht ausgeschöpft.

 

In den letzten Jahren hat demgegenüber das Thema Naherholung an Bedeutung gewonnen. Dieses drückt sich im Bezirk auch über die deutliche Zunahme an Sportbooten an und auf der Dove Elbe aus. Von der Tatenberger Schleuse über die Dove Elbe ist der Weg weiter durch die Krapphofschleuse und dem Schleusengraben in den Bergedorfer Hafen für Sportboote ein interessantes Ziel. Um dieses Ziel noch attraktiver zu gestalten, möchten wir im Bergedorfer Hafen Liegeplätze für Sportboote schaffen, die es erlauben einen ganzen Tag oder auch mit einer Übernachtung auf dem Schiff im Bergedorfer Hafen zu verbringen. Von dort aus könnten die Bootsbesatzungen die Bergedorfer Sehenswürdigkeiten besuchen, Einkaufen und die Gastronomie nutzen. Dieses Angebot richtet sich dabei nicht nur an Sportboote, die ihren Liegeplatz an der Dove Elbe haben, sondern reicht weit darüber hinaus und richtet sich auch an Bootsführer und Bootführerinnen von Lauenburg bis Wedel.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen,

1)      Das Bezirksamt zu beauftragen im Bergedorfer Hafen die Möglichkeit von drei Gastliegeplätzen für Sportboote zu prüfen und umzusetzen. Die Liegeplätze sollen folgenden Anforderungen genügen:

  1. Länge je Liegeplatz 16m
  2. Stromanschlüsse für die Sportboote, wobei der Strom durch Münzeinwurf oder App bezahlt wird.
  3. Wasseranschluss zur Nutzung
  4. Zu prüfen, wie Liegeplatzgebühren ohne Personaleinsatz (Hafenmeister) erhoben werden können.

2)      Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt, eine Hafenordnung erstellen zu lassen, um einen gesicherten Hafenbetrieb für alle Beteiligten, vor allem für die Berufsschifffahrt, zu gewährleisten.

3)      Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt, die Kosten für diese Maßnahme zu ermitteln und Vorschläge für die Einwerbung der Mittel zu machen.

4)      Der Bezirksamtsleiter wird dem Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz in der Septembersitzung über den Stand der Planungen informieren.

 

 

 

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