20-1560.02

Fußgängerfreundliche Ampelschaltung B5 / Neuer Weg

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 betr. Fußgängerfreundliche Ampelschaltung B5 / Neuer Weg, Drucksache 20-1560.01, übermittelt die Zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD) eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer, der sich VD in vollem Umfang anschließt:

 

„Der Wunsch der Bezirksversammlung Bergedorf, während der Geschäftszeiten die Ampelschaltung für den Fußverkehr durch eine regelhafte Grünphase, d.h. eine Festzeit zu regeln, wurde geprüft. Eine entsprechend geänderte Schaltung der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) hätte den Komfortvorteil für zu Fußgehende, dass sie nicht mehr das Grün mit einem Taster anfordern müssen. Die gewünschte Festzeitschaltung verbessert gegenüber einer in jedem Umlauf genutzten Anforderung die verkehrlichen Situation für den Fußverkehr nur gering. Nachteilig zu verzeichnen sind dagegen die Verunsicherungen und Unwissenheit der zu Fußgehenden, wann der Taster am Tag gedrückt werden muss und wann dies regelmäßig nicht erforderlich ist. Bei einer verkehrsabhängigen Schaltung, d.h. bei einer Lichtsignalanlage mit einer Anforderung können nicht benötigte Grünzeiten einer anderen Verkehrsteilnehmergruppe zur Verfügung gestellt wer-den. An der FLSA B5/ Neuer Weg fordert zu den Geschäftszeiten der Fußverkehr bis auf wenige Ausnahmen fast immer seine Freigabe an.

 

Aufgrund der verkehrlichen Situation ist jede Zeit, die für die Abwicklung des Kfz-Verkehrs in diesem Straßenzug genutzt werden kann, positiv zu werten.

 

Die Verkehrssituation in dem Straßenzug der Bergedorfer Straße, zwischen Weidenbaumsweg und Mohnhof an der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) B5 / Neuer Weg, ist durch einen konti-nuierlichen Verkehrszufluss auf der Bergedorfer Straße aus Richtung Osten aus der B5 Holten-klinker Straße und der B207 Wentorfer Straße gekennzeichnet. Aus Richtung Westen fließt der Verkehr in Richtung FLSA Neuer Weg im Wechsel über die Bergedorfer Straße und aus der Vier-landenstraße zu. Im Gegensatz zu einer regelhaften Grünphase in jedem Umlauf an der FLS erzwingt die heute vorhandene Anforderungsschaltung nicht, dass ein Teil des kontinuierlich zu-fahrenden Kfz-Verkehrs halten muss. So wird, wenn auch nur selten zur Geschäftszeit, der Ver-kehrsfluss weniger gestört und Emissionen durch den Kfz-Verkehr anteilig vermieden. Hinzu kommt, dass die Verkehrsabwicklung in engen Zusammenhang mit dem vor der FLSA liegenden Knoten Bergedorfer Straße/ Vierlandenstraße steht. Die Schaltung an diesem Knoten ist mit einer flexiblen Beeinflussung für den Busverkehr des ÖPNV ausgerüstet. Aufgrund dieser anpas-sungsfähigen Schaltung der Grünfreigabe der Bergedorfer Straße ist eine regelhafte Grünphase an der FLSA Neuer Weg nachteilig durch mögliche erzwungene Halte der Busse vor der FLSA.

 

Die Lichtsignalanlagen in der Bergedorfer Straße sind ganztägig, in Abhängigkeit von der tageszeitlichen Verkehrsbelastung, mit einer Koordinierung (Grüne Welle) aufeinander abgestimmt geschaltet. Dabei ist auch die FLSA B5 / Neuer Weg entsprechend in die Koordinierung mit den Nachbaranlagen Mohnhof und Vierlandenstraße eingepasst. Auch für die Schaltung von Tempo 30 nachts wurde eine Koordinierung berücksichtigt.

 

Anforderungsschaltungen an FLSA sind nicht ungewöhnlich und flächendeckend in Hamburg eingesetzt. Das tageszeitabhängige Ersetzen der Anforderungsschaltung, z.B. für die Geschäftszeit 10:00 bis 19:00 Uhr, durch Schaltungen mit einer zeitweiligen Festzeit, wird als problema-tisch für zu Fußgehende angesehen. Erfahrungen mit derartigen Schaltungsvarianten haben gezeigt, dass dies Irritation und Beschwerden über Wartezeiten auslöst, wenn unbekannt ist, ob angefordert werden muss oder nicht, insbesondere bei Kindern und älteren Menschen. Daher wird ein Einsatz diese Schaltungsvariante vermieden und von einer Änderung der Schaltung von einer Anforderung zu einer regelhaften Grünphase zu den Geschäftszeiten an der FLSA Neuer Weg abgesehen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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