21-1161

Fußgänger im Bezirk Bergedorf stärken

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.12.2021
Ö 5
25.11.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Eggebrecht, Pelch, Capeletti und Fraktion der CDU

 

13,7 Prozent der Verkehrsunfälle in Deutschland sind „Fußgänger-Unfälle“. 2020 sind in Hamburg 9 Menschen dabei ums Leben gekommen.

 

Fußgänger weisen in Hamburg einen Verkehrsanteil von 27 Prozent auf. Der Anteil derjenigen, die zu Fuß gehen, liegt damit deutlich über denen, die mit Bus, Bahn oder mit dem Fahrrad fahren. Trotzdem wird den Fußgängern, oder besser gesagt dem Fußverkehr, wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Dabei geht es nicht allein darum, Unfallstatistiken zu führen, sondern ebenso, wie der Pflegezustand der Gehwege ist und ob die Beleuchtung und z.B. die Breite ausreichend ist.

 

Durch Mitglieder des Seniorenbeirats, der Behindertengemeinschaft und durch zahlreiche Bürger wird immer wieder darauf hingewiesen, dass an den Gehwegen und in Fußgängerzonen im Bezirk seit Jahren Stolperfallen bestehen. Diese können aber wegen unzureichender Finanzmittel nicht immer beseitigt werden. Teilweise werden dann Hinweisschilder aufgestellt, die auf die Sicherheitsmängel hinweisen, aber auch die sind zum Teil aus Altersgründen nicht mehr erkennbar.

 

Es ist aus Sicht der Antragsteller nicht weiter hinnehmbar, dass die Sicherheitsinteressen der Fußgänger nicht ausreichend berücksichtigt werden können.

 

Zwar ist mit dem Melde-Michel ein Instrument geschaffen worden, wodurch Schäden online gemeldet werden können, dies erfordert aber immer ein aktives Tun seitens des Meldenden. Allein hierauf darf sich aber nicht verlassen werden.

 

Um den Ansprüchen der Fußgänger gerechter zu werden, gibt es schon Städte und Kommunen die eine oder einen Fußverkehrsbeauftragte/n eingestellt haben. Der erste hauptamtliche Fußverkehrsbeauftragte trat in Leipzig seinen Dienst an. Aber auch in Hamburg-Mitte existiert seit 2020 diese Stelle. Sie dient als Scharnier zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung.

 

Ob nun ehrenamtlich oder hauptamtlich, feststeht, dass jemand die Belange der Fußgänger vertreten sollte, um auch diese Gruppe angemessen an Verkehrsentwicklungen zu beteiligen.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin möge sich dafür einsetzen,

  1. dass ein/e Mitarbeiter/in des Fachamts MR als Fußverkehrsbeauftragte/r eingesetzt wird.
  2. dass, sofern das Fachamt MR dies nicht leisten kann, sich dafür einzusetzen, dass zusätzlich ein/e hauptamtliche/r Fußverkehrsbeauftragte/r auch für den Bezirk Bergedorf eingesetzt wird.
  3. dass, sofern die Punkte 1 und 2 nicht umsetzbar sind, sich darum zu bemühen, eine oder einen ehrenamtliche/n Fußverkehrsbeauftragte/n einzusetzen.
  4. dass gemeldeten Gehwegschäden, die über den Melde-Michel eingehen, automatisch statistisch erfasst werden.
  5. Darüber hinaus möge die Bezirksamtsleiterin auch ermitteln, in welchem Umfang zusätzliche Finanzmittel für die ordnungsgemäße Herrichtung von Gehwegen und Fußgängerzonen im Bezirk benötigt werden und in welchem Zeitraum eine Schadensbehebung erfolgen könnte.
  6. Im Ausschuss für Verkehr- und Inneres zeitnah über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

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