Friseurhandwerk in Bergedorf schützen
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.11
Auskunftsersuchen
der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer, Udo Zimmermann, Andreas Schander, Benjamin Unbehauen und der AfD-Fraktion Bergedorf
In der Vergangenheit gab es bundesweit, auch in Bergedorf (2022), Razzien bzw. Kontrollen in sogenannten Barber-Shops. Neben Schwarzarbeit wird in Barber-Shops auch genehmigungspflichtiges Friseurhandwerk illegal zu Dumpingpreisen angeboten. Oft steht der von der Handwerksinnung vorgeschriebene Meister, wenn überhaupt, nur auf dem Papier.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem die mangelnde Hygiene (z. B. Reinigung der Schermaschinen). Bekannt geworden ist dies bundesweit durch den Ausbruch von Hautmilbenerkrankungen nach Barber-Shop-Besuchen.
In Bergedorf wurde 2020 auch in der "Goldenen Schere" im Weidenbaumsweg eine Razzia durchgeführt. Das seriöse Bergedorfer Friseurhandwerk leidet unter den Missständen und kann mit den Dumpingpreisen (10 Euro Herren-, 15 Euro Damenschnitt, Stand 22.02.2025 laut Aushang) nicht mithalten. Die "Goldene Schere" hat mittlerweile zwei Läden im Weidenbaumsweg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Antwort der Behörde für Wirtschaft und Innovation
Vorbemerkung:
Barbershops sind in der Handwerksrolle dem Friseurhandwerk zugeordnet. Sie stellen keine eigene Wirtschaftsklasse nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes dar, sondern werden unter Friseur- und Kosmetiksalons bzw. unter Friseursalons geführt.
Für Barbershops gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für herkömmliche Friseursalons. So unterliegen die Betriebe unter anderem der infektionshygienischen Überwachung durch das jeweilige Gesundheitsamt. Bei Verdacht auf Mängel hinsichtlich der Hygiene, Ordnung und Sauberkeit werden anlassbezogene Begehungen durchgeführt, siehe auch Drs. 22/16315.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation die Anfrage teilweise auf Grundlage von Auskünften der Handwerkskammer Hamburg, des Bezirksamtes Hamburg-Mitte – Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS), der Sozialbehörde und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutzwie folgt:
Siehe Vorbemerkung.
In den Jahren 2023 und 2024 wurde von der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht jeweils ein Friseursalon, kein Barbershop, in Bergedorf geprüft. In den Jahren 2022 und 2025 (Stichtag 30.04.2025) gab es keine solchen Prüfungen.
Werden handwerksrechtliche Unregelmäßigkeiten bekannt, geht die Handwerkskammer diesen nach. Eine statistische Erfassung der Überprüfungen erfolgt nicht.
Innerhalb der letzten drei Jahre sind vereinzelt Beschwerden gegen Betriebe des Bergedorfer Friseurhandwerks an die Handwerkskammer herangetragen worden. Schwerpunktmäßig ging es um fehlende Handwerksrolleneintragung sowie gelegentlich um Preisgestaltung.Eine statistische Erfassung der Beschwerden erfolgt nicht.
Nein.
Siehe Antworten zu 2 und 4.
Es sind keine verstärkten Maßnahmen in Bergedorf geplant.
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