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Freiraumplanerische und städtebauliche Konzeptstudie Walter-Rudolphi-Weg Hier: Zustimmung zu den Grundzügen als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren "Oberbillwerder" (Bebauungsplan Billwerder 30, Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.01.2021
Sachverhalt

 

Ausgangslage

Im Sonderausschuss Oberbillwerder wurde am 21.03.2019 (Drucksachen-Nr. 20-1956) die Vergabe einer städtebaulichen- freiraumplanerischen Studie für die noch unbebauten Flächen am Walter-Rudolphi-Weg (WRW) beschlossen, um eine städtebauliche und freiraumplanerische Neuentwicklung der Flächen aufgezeigt zu bekommen. Zwischenzeitlich wurden durch ein Vergabeverfahren die Büros Karres + Brands sowie Adept mit der Konzeption beauftragt. Ein kurzer Sachstandbericht wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 22.10.2020 anhand einer Präsentation zum derzeitigen Verfahren erläutert.

 

Rahmenbedingungen

Bebauungsplan

Die Planungen für den Walter-Rudolphi-Weg sollen Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 „Oberbillwerder“ werden. Die planungsrechtliche Sicherung des geplanten Durchstichs zwischen Neuallermöhe und Oberbillwerder bietet auch für die Flächen am WRW eine aktualisierte, adäquate planungsrechtliche Grundlage. Für die Entwicklung des Bebauungsplanes sind vorerst die Art und das Maß der Nutzung zu bestimmen. Im westlichen Bereich ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes und im östlichen Bereich im Umfeld des S-Bahnhofes eines Urbanes Gebietes vorgesehen. Das Maß der Nutzung wird mit einer durchschnittlichen GRZ von 0,6 und einer durchschnittlichen GFZ von 1,7 angenommen. Es wird entwurfsabhängig unterschiedliche Geschossigkeiten geben, tendenziell höher entlang der Bahn. Die Geschossigkeit wird überwiegend V Vollgeschosse nicht überschreiten. Die Geschossigkeit wird zwischen III und V festgelegt werden. Die dargestellten Werte bilden die erste Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Der Ausgang der Unterführung wird im Plangebiet als Parkanlage FHH festgesetzt.

 

Geschützte Biotope

Im Plangebiet befinden sich zwei Biotope die gesetzlich nach § 14 HmbNatSchG bzw. § 30 BNatSchG gekennzeichnet sind: einen Erlen- und Birkenbruchwald, der westlich von der Fußgänger- und Fahrradunterführung liegt sowie ein Schilfröhricht auf der ganz westlichen Teilfläche.

Der Schutz und Erhalt (Festsetzung im Bebauungsplan Allermöhe 25/ Billwerder 21/ Bergedorf 87)  des besonders wertvollen Erlenbruchwaldes und ein genügend großer Abstand zu den geplanten Gebäuden war im Konzept zu beachten.

Das westliche Schilfröhricht sollte ebenfalls eingebunden und erhalten bleiben. Hier sind jedoch Alternativplanungen vorstellbar. Bei Teilverlust oder vollständigem Verlust dieser Fläche sind adäquate Ersatzpflanzungen im Plangebiet in gleicher Größe aufzuzeigen.

 

DB- Gleichrichterwerk

Die DB Energie GmbH möchte gerne am Standort des S-Bahnhofes Allermöhe ein Gleichrichterwerk zur Energieversorgung errichten, um den bestellten S-Bahn- Nahverkehr im Hamburger Takt mit 100 % Ökostrom realisieren zu können. Dafür musste ein ca. 2000 m² großes Grundstück aus technischen Gründen in der Nähe der S-Bahnhofes eingeplant werden.

Die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeptstudie (eine Präsentation erfolgt durch ADEPT im SEA am 21.1.21) soll in den kommenden Wochen abschließend bearbeitet werden und wird dann dem Ausschuss erneut und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt den dargestellten Grundzügen der Planung für den Walter-Rudolphi-Weg zu und beschließt, diese zur Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu machen.

 

Anhänge

 

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