Freie Fahrt für den Radverkehr zwischen Billebogen und Hundebaum
Drucksache 21-0888
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass dieses Sperrgitter immer halbseitig geöffnet ist oder sucht eine andere radverkehrsfreundliche Lösung für diese Stelle.
Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0888, „Freie Fahrt für den Radverkehr zwischen Billebogen und Hundebaum“ nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Die vorhandenen Schranken bzw. das Umlaufgitter dienen zum Schutz des hoch frequentierten Radverkehres (u.a. Schulweg) am Übergang zwischen Gewerkschaftsweg und Chrysanderstraße. Auf Grundlage der Drs. 21-0888 wurde die Situation durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes vor Ort erneut in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass durch die halbseitige Öffnung und der gefahrenen Geschwindigkeiten des Radverkehrs, es zu Gefahrensituationen bzw. zu "Fast-Beinahunfällen" gekommen ist. Dieses Bild wurde nach Rücksprache mit der Polizei bestätigt und fand sich ebenfalls in der Begründung der zu ergänzenden Maßnahmen am Gewerkschaftsweg bereits in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung 043/8V/0713799/2018 der Polizei wieder (s. Anhang). Daraus folgt für die Verwaltung, dass die Schranken bzw. Umlaufgitter dauerhaft geschlossen bleiben müssen. Allerdings wird das Bezirksamt Bergedorf den Abstand zwischen den Schranken auf das regelhafte Maß von 1,50 m erhöhen und so den Radverkehrskomfort erhöhen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.