Frauenhäuser in Bergedorf
Auskunftsersuchen der Babg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und der AFD-Fraktion
Frauenhäuser spielen eine entscheidende Rolle in der Gesellschaft, insbesondere angesichts des besorgniserregenden Anstiegs von Gewalt gegen Frauen. Diese Einrichtungen bieten nicht nur physische Zuflucht, sondern auch emotionale Unterstützung und juristische Beratung für Personen, die Opfer von häuslicher Gewalt, Missbrauch oder Stalking geworden sind. Ihre Bedeutung erstreckt sich über bloßen Schutz hinaus. Sie bieten sichere Unterkünfte, in denen die betroffenen Personen ihre körperliche und psychische Gesundheit wiederherstellen können, ohne die ständige Angst vor ihren Peinigern. Frauenhäuser tragen dazu bei, das Bewusstsein für häusliche Gewalt zu schärfen und die Gesellschaft für dieses Problem zu sensibilisieren. Angesichts der steigenden Gewaltstatistiken ist die Erhaltung und Unterstützung von Frauenhäusern von größter Bedeutung, um das Leben und die Würde von Opfern zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einer Gesellschaft ohne Angst und Gewalt leben können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 1. bis 4. des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
In Hamburg bieten derzeit sechs Frauenhäuser und eine Zentrale Notaufnahme, mit insgesamt 244 Plätzen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterstützung. Die Standorte der Häuser sind zum Schutz der dort lebenden Personen anonym und werden nicht veröffentlicht. Im Gewaltschutz wird ein hamburgweiter Ansatz verfolgt, da die von Gewalt Betroffenen aus Schutzgründen oftmals nicht im heimischen Umfeld bleiben können und wollen, weil sie auch und gerade nach ihrer Flucht aus der Gewaltsituation intensiv gesucht und bedroht werden.
Hamburg hat die Anzahl der Schutzplätze in den vergangenen Jahren stetig erhöht. So konnten im Januar 2023 Schutzwohnungen für von familiärer Gewalt und Zwangsverheiratung betroffene Frauen in Betrieb genommen werden. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Istanbulkonvention wird der Bedarf weiterhin bewertet und ggf. neue Schutzplätze eingerichtet.
Zu den Anteilen an Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in den Häusern im Jahr 2022 siehe Drs. 22/11796.
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt zur Frage 5 wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt unterstützt das Projekt „Stadtteile ohne Partnergewalt – StoP MiLa“ im Projektgebiet Mittlerer Landweg / UPW Gleisdreieck.
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