21-0520.02

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2021 Hier: Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-052001 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss im Oktober 2020 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2021 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 12. - 30.10.2020 zugestimmt. Die Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, Stellung zu nehmen

a) zu den im Änderungsmodus kenntlich gemachten Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms sowie

b) sowie zu den vier neuen Flächenpotenzialen Röpraredder / Lindwurm, Neuer Weg / Rektor-Ritter-Straße, Bergedorfer Schloßstraße und Quartierszentrum Bergedorf-West.

 

Es wurden insgesamt neun Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken zu a) hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken zu b) sind in der Anlage 1 nach den Flächen geordnet aufgeführt.

Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.

 

a)      Zusammenfassung der Abwägung:

 

Hinweis: Ein Großteil der allgemeinen Stellungnahmen bezieht sich auf übergeordnete Themen mit der Bitte um Ergänzung in den jeweiligen Kapiteln des Wohnungsbauprogramms. Aus Sicht des Bezirksamtes führen die umfangreichen gewünschten Ergänzungen zu einer Überfrachtung des Wohnungsbauprogramms, die es zu vermeiden gilt. Ziel des Wohnungsbauprogramms ist eine handliche Darstellung der Wohnungsbaupotenzialflächen mit einem kurzen allgemeinen Überbau. Viele der von den TÖB’s genannten Themen werden in späteren Verfahren zur Entwicklung der Flächen (z.B. in Wettbewerbs- oder B-Planverfahren, Erstellung von Funktionsplänen, etc.) aufgegriffen und mit den Fachbehörden abgestimmt.

 

Beispielsweise wurde neben Stellungnahmen zum "Vertrag für Hamburg" und zum bezirklichen Wohnungsbauziel von 800 WE angemerkt, dass der Bezirk vor dem Hintergrund der Beschlussfassung der Senatskommission zum „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ alle Projekte, die sich noch nicht in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, prüfen soll und die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten einer höheren Dichte nutzen sollte. Darüber hinaus wurde darum gebeten, einen Textteil zum Hamburger Maß in den Allgemeinen Teil aufzunehmen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt mit der Begründung, dass für die meisten Projekte im Vorwege Wettbewerbsverfahren / Konzeptausschreibungen durchgeführt oder Funktionspläne erstellt werden. Dabei wird die städtebauliche Dichte i.d.R. auch mit den Fachbehörden, der Politik und den Bürgern abgestimmt. Größtenteils weisen die innerstädtischen Neubauprojekte bereits ein hohes Maß an baulicher Dichte auf. Für Flächen in den Ortskernen der Vier- und Marschlanden wird im Rahmen von Wettbewerbsverfahren oder Konzeptausschreibungen auch Geschosswohnungsbau vorgesehen und somit dichter geplant als es in der Vergangenheit üblich war. Insgesamt stellen die Vier- und Marschlande aber kein Potenzial für verdichtetes Bauen dar. Ein Textteil zum Hamburger Maß wird nicht aufgenommen. Das  Wohnungsbauprogramm soll übersichtlich gestaltet sein, so dass nicht auf die zahlreichen zu beachtenden Hamburger Richtlinien, Strategien oder Senko-Beschlüsse im Einzelnen eingegangen werden kann.

 

Darüber hinaus wurde gebeten, jeweils einen Abschnitt zu den Themen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“, „Grünes Netz“, „Qualitätsoffensive Freiraum“ sowie „Dach –und Fassadenbegründungsstrategie“ im Kapitel „Hintergrund und Zielsetzung“ zu ergänzen.

Das Bezirksamt verweist auch hier darauf, dass nicht auf die zahlreichen zu beachtenden Hamburger Richtlinien, Strategien oder Senko-Beschlüsse im Einzelnen eingegangen werden kann. Zudem werden die oben aufgeführten Themen bei der Entwicklung neuer Wohngebiete berücksichtigt. Dies ist bspw. bei Wettbewerbsverfahren oder B-Planverfahren geübte Praxis.

 

Weiter heißt es, dass ein Abschnitt zum aktuellen Hamburger Klimaplan und den darin verankerten Zielen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimawandelanpassung aufgeführt werden soll. Seitens des Bezirksamtes ist das Wohnungsbauprogramm hierfür nicht die richtige Planungsebene. Aspekte des Klimaschutzes und der -anpassung finden in erster Linie bei der Entwicklung neuer Wohngebiete in Wettbewerbsverfahren oder städtebaulichen Verträgen Berücksichtigung, so dass keine Veranlassung gesehen wird, dies nochmal explizit im Wohnungsbauprogramm zu erwähnen.

 

Seitens eines TÖB’s wurde gebeten, bei dem Wohnungsbauprogramm Bergedorf 2021 Kapazitäten für Geflüchtete mitzudenken und zu berücksichtigen. Aus Sicht des Bezirksamtes handelt es sich hierbei um eine gesonderte Thematik, die nicht im Rahmen des Wohnungsbauprogramms abgehandelt werden kann. Entsprechende Flächen wären in einem gesonderten, noch abzustimmenden Verfahren, zu identifizieren.

 

Neben den allgemeinen Stellungnahmen wurden konkrete Hinweise zu den Flächensteckbriefen (Planungsrecht, Handlungsschritte, Besonderheiten /Restriktionen etc.) abgegeben, die größtenteils in den Entwurf eingearbeitet wurden. Einige Hinweise, z.B. zur Energieversorgung, zu wasserwirtschaftlichen Aspekten, zur Lärmproblematik oder zu Windkraftanlagen sind zu detailliert für die Steckbriefe und wurden daher nicht aufgenommen. Das Bezirksamt verweist bei diesen Stellungnahmen darauf, dass im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren für die Flächen die Fachbehörden beteiligt werden und im Rahmen dessen Stellung genommen werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2021 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Anhänge

 

  1. Stellungnahmen zu den vier neuen Flächen
  2. Entwurf des Bergedorfer Wohnungsbauprogramms 2021