21-0366

Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) im Zuge der Anschlussförderung der Klimamanagementstelle

Mitteilung

Letzte Beratung: 16.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

 

Die Stelle der Klimaschutzmanagerin dient im Wesentlichen der Koordination der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) Bergedorf und wird für drei Jahre (01.11.2017 bis 31.10.2020) zu ca. 60% durch Bundesmittel (Projektträger Jülich) und zu ca. 40% durch Landesmittel (Behörde für Umwelt und Energie) gefördert.

 

Eine darüber hinausgehende Anschlussförderung über weitere zwei Jahre (dann mit ca. 40% Bundes- und ca. 60% Landesmitteln) ist bis spätestens 30.04.2020 zu beantragen.

 

Nach Vorgabe des Bundesfördermittelgebers dient die Anschlussförderung dazu, laufende bzw. noch nicht begonnene Maßnahmen des IKK umzusetzen. Untergeordnet können bestehende Maßnahmen inhaltlich weiterentwickelt und neue Maßnahmen mit in die Umsetzung des IKK aufgenommen werden. Hierfür wird das bestehende Maßnahmenpaket fortgeschrieben.

 

Die Fortschreibung des IKK ist in den Anlagen 1 und 2 tabellarisch dargestellt, betrifft den Anschlussförderungszeitraum vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 und beinhaltet:

-          Drei neue Maßnahmen: „Reallabore der Mobilität“, „Nachhaltige Veranstaltungen“ und „Energieeffiziente Schöpfwerks-Pumpen“

-          Weiterentwicklung bzw. z.T. Neuinterpretation von fünf Bestandsmaßnahmen

-          Entfall zweier Maßnahmen: „KS2 Schulgärten Stärken“ und „BA11 Fahrgemeinschaftsspuren“

-          Weiterführung von 18 bereits begonnenen Maßnahmen und Beginn der Umsetzung von drei weiteren IKK-Bestandsmaßnahmen

 

Als Zielmarke der Maßnahmenumsetzung werden sogenannte Meilensteine bzw. Zielindikatoren konkretisiert bzw. grundsätzlich für das Bezirksamt definiert.

 

 

Im Zuge der Maßnahme „Reallabore der Mobilität“ sollen 1-2 nachhaltige Mobilitätsangebote in Quartieren über den Zeitraum von mind. 6-12 Monaten im Rahmen einer Pilotphase erprobt werden (bspw. on-demand-Shuttle, Mitfahrbänke).

 

Die Weiterentwicklung der fünf Bestandsmaßnahmen beinhaltet:

  • „BA 1 Rathaus“: Durchführung einer Motivations-Kampagne am Arbeitsplatz bei den MitarbeiterInnen des Bezirksamtes (Themenbeispiele: Strom-/Wärmeverbrauch) sowie Recycling im Bezirksamt optimieren
  • „BA 4 Quartierskonzepte“: Prüfung und Ausweisung neuer Quartiere für KfW 432 Programm (Erstellung Förderantrag KfW) sowie Prüfung in Zusammenhang mit bestehenden & künftigen RISE-Gebieten
  • „BA 6 Fahrradhäuschen“: Der bisherige Meilenstein „Beantragung und Förderung von Fahrradhäuschen erleichtern“ wird ersetzt durch „Maßnahme schließt sich Entwicklungen des Leitfadens Radfahrfreundliche Quartiere der BSW an (Weiterentwicklung Fahrradhäuschen-Modell & Prototypisierung eines neuen öffentlichen Fahrradhäuschens)“
  • „GL 1+2 Betriebe der Vier- und Marschlande“: Austausch/Vernetzungs-Workshop der Akteure und Betriebe in den Vier- und Marschlanden zwecks Stärkung der regionalen Wertschöpfung und des sanften Tourismus

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt die Fortschreibung des IKK zur Kenntnis.

 

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