Fortschreibung der Mittelzuweisung für das Quartier Mittlerer Landweg - ergänzte Fassung
Antrag der des BAbg. Krönker und GRÜNE Fraktion,
der BAbg. Gündüz, Petersen-Griem und SPD-Fraktion,
des BAbg. Kubat und FDP-Fraktion
2016 ist in Zuge der großen Herausforderung, viele Geflüchtete in Bergedorf unterzubringen, das Quartier Mittlerer Landweg / Am Gleisdreieck entstanden. Man hat damals von Anfang an den Leitsatz befolgt: In einem Wohnquartier wird die soziale Infrastruktur mitgeplant. Diese richtete sich damals stark an die Zielgruppe der Geflüchteten. Man hat Schule, Kitas, Soziale Beratung, Familienförderung in ihren verschiedenen Facetten, Offene Kinder- und Jugendarbeit und Gebietsentwicklung mit allen Beteiligen von Anfang an mit berücksichtigt. Das war und ist vorbildlich und zeigt, dass gelungenes Miteinander im Quartier planbar und gestaltbar ist.
Mit der vorgesehenen sukzessiven Überführung eines Teils der Wohnungen von öffentlich rechtlicher Unterbringung in reguläre Wohnnutzung und der Entstehung eines diversen Quartier mit Bewohner*innen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft werden sich auch die Bedarfe hinsichtlich der sozialen Infrastruktur und der sozialräumlichen Angebote ändern. Allerdings sind aufgrund der durch die Baumängel bedingten erheblichen Verzögerung dieses Prozesses die veränderten Bedarfe noch nicht abschätzbar. Deshalb ist vorerst eine Fortschreibung der bisherigen Zuweisungen für die vorhandenen sozialen Einrichtungen erforderlich.
Erst wenn sich die sozialen Veränderungen konkreter abzeichnen, wird es möglich sein, dar-auf zu reagieren. Die vorhandene Infrastruktur bietet dann eine gute Voraussetzung dafür, in einem partizipativen Prozess die zukünftigen Bedarfe zu erheben und die bestehenden Ein-richtungen und Angebote weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Fachbehörden (BASFI, BWVI, Finanzbehörde) dafür einzusetzen, dass die bisher für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erst dann dem entsprechenden prozentualen Verhältnis (öffentlich rechtliche Unterbringung / reguläre Wohnnutzung) angepasst werden, wenn sich die Belegungen der Wohneinheiten am Gleisdreieck von öffentlich rechtlicher Unterbringung in reguläre Wohnnutzung verändert.
2. Die Ergebnisse werden dem SGI unter Hinzuladung des JHA vorgestellt.
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