21-0445

Fortbestand Mehrgenerationenhaus (MGH) brügge - Ein Haus für Alle

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.07.2020
Sachverhalt

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung von bis zu 40.000,- € jährlich.

 

Das Bundesprogramm ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund gleichwertige Lebensverhältnisse, gute Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabechancen für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort, herstellen will.

 

Eine Voraussetzung zur Förderung durch das BMFSFJ ist, wie auch in den vorherigen Förderperioden, ein kommunaler Beschluss mit dem Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus und die Aussagen, dass das Mehrgenerationenhaus

 

1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird, sowie

 

2. weiterhin in die Kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ein-gebunden wird.

 

Bergedorf verfügt mit dem Mehrgenerationenhaus brügge - Ein Haus für Alle über eine Einrichtung, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert wird. Um soziale Infrastruktur zu erhalten und zu stärken, dem demografischen Wandel zu begegnen und Menschen mit Migrationshintergrund zu integrieren, ist eine entsprechende Fortführung der Teilnahme am Bundesprojekt erforderlich.


 

Um den Fortbestand des Mehrgenerationenhauses brügge - Ein Haus für Alle zu sichern, ist vom Träger bis zum 01.08.2020 beim BMFSFJ eine entsprechende Absichtserklärung der Kommune abzugeben. Die Antragstellung zur weiteren Förderung als Mehrgenerationenhaus muss unter Vorlage der Zusage über die Ko-Finanzierung sowie dem Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus bis zum 01.08.2020 beim BMFSFJ erfolgt sein.

 

Die Mitteilung erreichte das Fachamt Sozialraummanagement erst am 17.06.2020, sodass der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung um Beschlussfassung gebeten wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Bezirksversammlung, vertreten durch den Hauptausschuss bekennt sich zum "MGH brügge - Ein Haus für Alle" und spricht sich für den Fortbestand der Einrichtung aus.

 

2. Der Hauptausschuss sichert zu, die zur Ko-Finanzierung des "MGH brügge - Ein Haus für Alle" notwendigen Mittel von jährlich 10.000,- € für die Förderperiode 2021 - 2028 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Anhänge

 

Informationen zum kommunalen Beschluss.