20-1955

Förderung kultureller stadtteilbezogener Integrations- und Kooperationsprojekte im Bezirk Bergedorf

Mitteilung

Letzte Beratung: 08.04.2019 Kulturausschuss Ö 5

Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft (Drs. 21/5237 und 21/6473) wurde der Hamburger Integrationsfonds eingerichtet und den sieben Bezirken insgesamt 400.000,00 € zur Verfügung gestellt. Je Bezirksamt sind dies 57.142,00 €.

 

Mit Drs. 21/14468 wurden weitere Mittel in Höhe von insgesamt 200.000,00 € zu gleichen Teilen an die sieben Bezirksämter verteilt. Dem Bezirksamt Bergedorf stehen somit Fördermittel in Höhe von 85.713,42 € zur Förderung von kulturellen stadtteilbezogenen Integrations- und Kooperationsprojekten zur Verfügung.

 

Mit Datum vom 09.12.2016 hat die Kulturbehörde mit einer Richtlinie, neben den Verfahrensvorgaben, die folgenden Förderziele vorgegebenen:

-Entwicklung von Angeboten kultureller Teilhabe für Geflüchtete

-Partizipation auch ohne Sprachbarrieren

-Bezug auf Einrichtungen und Akteure der Stadtteilkultur und Einrichtungen und Akteure der Kinder- und Jugendkultur

-Stärkung nachbarschaftlicher Bezüge zu Flüchtlingsunterkünften

-Impulse zum Aufbau nachhaltiger Strukturen

 

Förderkriterien:

-Das Projekt ist im Bezirk Bergedorf durchzuführen.

-Besondere Berücksichtigung von Projekten, die in der näheren Umgebung zu Flüchtlingsunterkünften stattfinden.

-Es können nur Projekte durch Einrichtungen und Akteuren der Stadtteilkultur oder der Kinder- und Jugendkultur  bzw. in Zusammenarbeit mit diesen eingereicht werden.


 

-Pro Projekt können bis zu 10.000 € beantragt werden. In begründeten Einzelfällen sind Abweichungen durch Beschluss der Jury möglich.

-Einreichung einer kurzen (max. 2 Din A 4-Seiten) Projektbeschreibung inkl. Angabe der zu erreichenden Ziele, sowie des Realisierungszeitraums und einer Kosten- und Finanzierungsplanung.

-Es ist möglich Honorar- sowie andere Sachkosten abzurechen.

-Aus den Fördermitteln können keine Baumaßnahmen oder zusätzliche neue Stellen gefördert werden.

-Die geförderten Projekte sollen ihre Projektarbeit im Web-Portal "Stadtkultur Hamburg" (www.stadtkultur-hh.de) veröffentlichen.

 

Die Mittelvergabe wird wie auch in den Vorjahren im Jury-Verfahren erfolgen. Die Jury besteht aus 4 Vertretern der politischen Gremien und 4 Vertretern des Bezirksamtes.

 

Bis zum Ende April 2019 wird ein öffentliches Bewerbungsverfahren ausgeschrieben. Nach Einreichung der Projektbeschreibungen erfolgt in der 20. Kalenderwoche 2019 die Sitzung der Jury. Diese entscheidet über die zu fördernden Projekte. Nach Durchführung des Verfahrens wird im Kulturausschuss berichtet.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Kulturausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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