20-1102

Förderung der Personal- und Sachmittel für Freiwilligendienstleistende im Rahmen der Zuwendungsgewährung offene Kinder und Jugendarbeit in Bergedorf

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden Stefan Thomsen

 

In den Verhandlungen einiger Träger der OKJA für das Jahr 2017 wurden teilweise die Mittel für die Beschäftigung von Freiwilligendienstleistenden seitens der Verwaltung abgelehnt – wobei bestehende Beschäftigungsverhältnisse (diese laufen i.d.R. 12 Monate) noch bis zum Vertragsende in der Förderung berücksichtigt wurden, Mittel für Nachfolgeverträge jedoch abgelehnt wurden.

 

Seit vielen Jahren leisten Freiwillige (FSJ´ler, FÖJ´ler und BuFdies – sowie früher Zivildienstleistende) in allen Bereichen der gesellschaftlichen und sozialen Arbeit hervorragende Dienste und in vielen Einrichtungen sind sie wichtige Ergänzung zum pädagogischen Personal, entlasten dieses häufig von kleineren organisatorischen und Routineaufgaben. Für die Besucher sind sie häufig Vorbild und Beispiel für gesellschaftliches Engagement – dabei der Besucheraltersgruppe (vom Alter) noch deutlich näher.

 

Noch vor einiger Zeit hat die Verwaltung bei der Neuausschreibung von Projekten darauf gedrängt in den Konzepten auch den Einsatz von Zivildienstleistenden bzw. Freiwilligendienstleistenden zu berücksichtigen.

 

Für die Einrichtung ist dabei stets zu beachten, dass sie pädagogisches und festangestelltes Fachpersonal nicht ersetzen aber entlasten und ergänzen können.

 

Der Einwand einer Doppelfinanzierung kann nicht gelten, da einerseits die zugewiesenen Teilfinanzierungsmittel als Drittmittel in der Antragsstellung ausgewiesen werden – die tatsächlichen Kosten jedoch diesen Betrag erheblich überschreiten.

 

 

 

Beispielrechnung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) - monatlich

 

Taschengeld                            330,00 € (Höchstgrenze 372,00)

Verpflegungszuschuss              60,00

Zuschuss Arbeitskleidung              20,00

Zuschuss Unterkunft (sofern nicht Heimschläfer)              50,00

 

Zwischensumme              460,00

Beitrag Knappschaft auf diese Summe ca.               185,00

Beitrag für Seminare (5 x 5 Tage im Jahr) an Bildungsträger              100,00

Ggf. Fahrgeld

 

Gesamtausgaben              745,00

Abzüglich Zuschuss Bundesamt               250,00

 

Monatliche Kosten für den Träger (ohne Personalverwaltung etc.)              495,00

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass Mittel für die Beschäftigung von Freiwilligendienstleistenden weiterhin im Rahmen der Antragsgewährung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel gewährt werden. Die Träger haben die anteilige Finanzierung durch – z.B. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) bei ihren Einnahmen als Drittmittel zu berücksichtigen.

 

Anzahl und Aufgabenstellung der für die Einrichtungen tätigen Freiwilligen sind im Rahmen der konzeptionellen Entwicklung zu erläutern und künftig in der Produktübersicht (Vorlage zur Antragsberatung) neben den Personalstellen und Honorarkräften auszuweisen.

 

 

Anhänge

 

keine