Förderung der Außengastronomie
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.7
Antrag der BAbg. Krohn, Seiler, Meyer, Winkelbach und AfD-Fraktion
Einer der hauptsächlichen Leidtragenden der Corona-Maßnahmen in Hamburg ist die
Gastronomie.
Fast zwei Monate lang konnten Restaurants lediglich Lieferservice und die Abholung von
Speisen anbieten, Gaststätten mussten oft komplett geschlossen bleiben. Dadurch sind viele
gastronomische Unternehmer bereits an den Rand einer Insolvenz gekommen.
Eine gastronomische Pleitewelle würde aber nicht nur die zumeist selbständigen Unternehmer
und ihre Mitarbeiter treffen, sondern auch die Atmosphäre vieler Orte in unserem Bezirk
nachhaltig beschädigen.
Selbst der Senat arbeitet nach Medienberichten an einer Lösung, um die Gebührenbelastung
für Außengastronomie zu verringern. Aufgrund des durch den Gesundheitsschutz notwendig
gewordenen verringerten Platzangebotes in den Räumlichkeiten der Lokale besteht ein
gesteigerter Bedarf an Flächen für die Außengastronomie, um den Verlust an innenliegenden
Plätzen wenigstens etwas auszugleichen.
Auch die Ansteckungsgefahr mit dem Sars-CoV-2-Virus ist nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen im Freien geringer als in geschlossenen Räumen.
Petitum/Beschluss:
Wir beantragen daher die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert großzügig Außengastronomie vor Schank- und
Speisewirtschaften auch an bisher nicht genehmigten Stellen im öffentlichen Raum
zuzulassen, sofern dadurch die Sicherheit und Passage der Fußgänger und die
Verkehrssicherheit nicht übermäßig behindert wird. Diese Maßnahmen sollen bis Ende 2020
gelten.
2. Die Bezirksverwaltung setzt sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um bis auf
Weiteres sämtliche in diesem Zusammenhang normalerweise anfallenden Gebühren zu
erlassen. Und setzt diese bei positiver Entscheidung schnellstens um.
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