21-0426

Förderung der Außengastronomie

Antrag

Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.7

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Krohn, Seiler, Meyer, Winkelbach und AfD-Fraktion

 

Einer der hauptsächlichen Leidtragenden der Corona-Maßnahmen in Hamburg ist die

Gastronomie.

Fast zwei Monate lang konnten Restaurants lediglich Lieferservice und die Abholung von

Speisen anbieten, Gaststätten mussten oft komplett geschlossen bleiben. Dadurch sind viele

gastronomische Unternehmer bereits an den Rand einer Insolvenz gekommen.

 

Eine gastronomische Pleitewelle würde aber nicht nur die zumeist selbständigen Unternehmer

und ihre Mitarbeiter treffen, sondern auch die Atmosphäre vieler Orte in unserem Bezirk

nachhaltig beschädigen.

Selbst der Senat arbeitet nach Medienberichten an einer Lösung, um die Gebührenbelastung

für Außengastronomie zu verringern. Aufgrund des durch den Gesundheitsschutz notwendig

gewordenen verringerten Platzangebotes in den Räumlichkeiten der Lokale besteht ein

gesteigerter Bedarf an Flächen für die Außengastronomie, um den Verlust an innenliegenden

Plätzen wenigstens etwas auszugleichen.

Auch die Ansteckungsgefahr mit dem Sars-CoV-2-Virus ist nach wissenschaftlichen

Erkenntnissen im Freien geringer als in geschlossenen Räumen.

Petitum/Beschluss:

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Antrag der BAbg. Krohn, Seiler, Meyer, Winkelbach und AfD-Fraktion

 

Einer der hauptsächlichen Leidtragenden der Corona-Maßnahmen in Hamburg ist die

Gastronomie.

Fast zwei Monate lang konnten Restaurants lediglich Lieferservice und die Abholung von

Speisen anbieten, Gaststätten mussten oft komplett geschlossen bleiben. Dadurch sind viele

gastronomische Unternehmer bereits an den Rand einer Insolvenz gekommen.

 

Eine gastronomische Pleitewelle würde aber nicht nur die zumeist selbständigen Unternehmer

und ihre Mitarbeiter treffen, sondern auch die Atmosphäre vieler Orte in unserem Bezirk

nachhaltig beschädigen.

Selbst der Senat arbeitet nach Medienberichten an einer Lösung, um die Gebührenbelastung

für Außengastronomie zu verringern. Aufgrund des durch den Gesundheitsschutz notwendig

gewordenen verringerten Platzangebotes in den Räumlichkeiten der Lokale besteht ein

gesteigerter Bedarf an Flächen für die Außengastronomie, um den Verlust an innenliegenden

Plätzen wenigstens etwas auszugleichen.

Auch die Ansteckungsgefahr mit dem Sars-CoV-2-Virus ist nach wissenschaftlichen

Erkenntnissen im Freien geringer als in geschlossenen Räumen.

 

 

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