20-1394.01

Förderfonds Bezirke 2015 und 2016

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

In seiner Sitzung im Dezember 2015 hat der Hauptausschuss endgültig die Verteilung der Mittel des Bergedorfer Entwicklungsprogramms sowie des Bergedorfer Investitionsprogramms 2016 (Förderfonds) beschlossen. Natürlich ist es auch im Interesse der Mitglieder der Bezirksversammlung zu erfahren, inwieweit der Beschluss im Jahr 2016 umgesetzt wurde und welche Ergebnisse hierdurch erzielt werden konnten.

Außerdem ergeben sich aus der Antwort der Verwaltung auf unsere Große Anfrage „Förderfonds Bezirke 2015“ (Drs. 20-817.1) einige Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 20. Oktober 2017 wie folgt:

 

  1. Förderfonds 2016

 

  1. Für Partizipation von Kindern u. Jugendlichen nach § 33 BezVG wurden für 2016 € 3000,-- zur Verfügung gestellt. Für welche Vorhaben wurden Gelder in welcher Höhe letztlich ausgegeben?

 

Es wurden insgesamt 2.319,39 € für zwei Veranstaltungen im Rahmen des § 33 BezVG ausgegeben. Eine Veranstaltung betraf die Auslobung und Preisverleihung für eigenverantwortlich organisierte Partizipationsvorhaben von jungen Menschen für junge Menschen am 8. Juni 2016. Die zweite Veranstaltung war ein ganztägiges Beteiligungsprojekt „Sport“ am 10. Juli 2016. Bei beiden Veranstaltungen wurden Honorare für pädagogische Begleitungen, Preise, Pokale und Urkunden, Veranstaltungsmaterialien sowie Catering und Getränke finanziert. Berichte zu den Veranstaltungen erfolgten im Jahresbericht Partizipation.

 

 

  1. Für die Wasserwacht in Neuallermöhe wurden € 19.250,-- eingeplant. Hierfür sollte die Badewacht während der Badesaison an max. 55 Tagen besetzt werden. In diesem Zeitraum sollte an allen Wochenenden und während der Sommerferien auch unter der Woche eine Badeaufsicht in der Zeit von 14-19 Uhr stattfinden.

a)      Hat die Badeaufsicht an den 55 Tagen stattgefunden?

 

Nein.

 

 

Wenn nicht, an wie vielen Tagen dann?

 

Die Badeaufsicht fand an 57 Tagen statt.

 

 

b)      In welcher Höhe sind letztlich Mittel aus dem Förderfonds 2016 an SiWa geflossen und wie sind diese aufgeschlüsselt?

 

Es sind Kosten für Aufwandsentschädigungszahlungen in Höhe von 18.639,00 € entstanden. Die Differenz zu den 19.250,00 € ist ordnungsgemäß und ohne Beanstandungen abgerechnet worden.

 

Die nicht benötigten Mittel stehen für neue Maßnahmen zur Verfügung und sind bei der Veranschlagung für den Förderfonds 2018 in den freien Mitteln berücksichtigt.

 

 

  1. € 15.000,-- sollten zur Kompensation der aus Kostensteigerung (Miete, Energie, Personal, Dienstleistungen) resultierenden Mehrbedarfe des Stadtteilkulturzentrums LOLA und des Kultur- und Geschichtskontors fließen.

a)      Wie teilte sich die Fördersumme zwischen den beiden Empfängern letztlich auf?

 

Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf:

 

  • Stadtteilkulturzentrum LOLA: 12.000,00 €
  • Kultur- und Geschichtskontor: 3.000,00 €

 

 

b)      Handelte es sich hierbei um pauschale Zuweisungen oder wurden die Mehrbedarfe im Einzelnen nachgewiesen? Wenn zweites, wie gliederten sich die Einzelnachweise auf?

 

Bei den Zuweisungen handelt sich um pauschale Zuwendungen.

 

 

  1. Für die Verlegung eines Containers von der Sportanlage Henriette-Herz-Ring an den Sportplatz südlich vom Felix-Jud-Ring und die nötigen Arbeiten wurden € 20.000,-- veranschlagt. Welche Maßnahmen wurden letztlich durchgeführt und wie hoch waren hier im Einzelnen die Kosten?

 

Mit dem Neubau eines Umkleidegebäudes in 2018/2019 auf der Sportanlage 2000 kann von der Containerverlegung Abstand genommen werden. Die Maßnahme wird aus RISE-Mitteln und Mitteln der Sanierungsoffensive finanziert, sodass keine Mittel des Förderfonds in Anspruch genommen werden müssen.

 

Die veranschlagte Summe steht für neue Maßnahmen zur Verfügung und ist bei der Veranschlagung für den Förderfonds 2018 in den freien Mitteln berücksichtigt.

 

 

 

  1. Förderfonds 2015

 

  1. Ausweislich der Antwort auf unsere Große Anfrage „Förderfonds Bezirke 2015“ wurden verschiedene Mittel, z.B. für den Entwicklungsbereich Brookkehre i.H.v. € 10.000,--, nicht verwendet, da die Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollten. Außerdem wurden von vornherein für das Jahr 2015 (Drs. 20-268) Betriebsmittel i.H.v. € 6.762,-- nicht verplant. Dennoch wurden lediglich € 4.751,75 auf das Jahr 2016 übertragen. Wie erklärt sich diese Differenz?

 

Die Mittel i. H. v. 10.000,00 € für den Entwicklungsbereich Brookkehre wurden nicht in Anspruch genommen und erst nach der Restefreigabe der Finanzbehörde im August 2016 übertragen. Aus diesem Grund konnten diese Mittel zum Stichtag der Erhebung für die Drs. 20-0268 im Januar 2016 nicht in die Aufstellung einbezogen werden. Sie flossen in die Gesamtsumme der Erhebung für 2017 ein.

 

Die Differenz zwischen dem Ausweis der nicht verplanten Betriebsmittel 2015 gegenüber 2016 erklärt sich ebenfalls aus der Stichtagsbetrachtung der Erhebungen für die Drs. und ist Ergebnis der unterjährigen Bewirtschaftung.

 

 

  1. Unter der Überschrift „Schutz und Entwicklung der Vier- und Marschlande“ waren im Förderfonds 2015 insgesamt € 15.000,-- an konsumtiven Mitteln für zwei Maßnahmen eingeplant. Mitte 2016 waren diese, ausweislich der Antwort auf unsere Große Anfrage, noch nicht begonnen. Wie ist hier der Sachstand?

 

Die Aufträge sind derzeit in Bearbeitung. Ein erster Mittelabfluss ist noch in 2017 zu erwarten.

 

 

  1. Im Jahr 2015 sollten Maßnahmen des Stadtmarketings mit € 15.000,-- gefördert werden. Ende 2015 waren hiervon gut € 9.250,-- ausgegeben. Laut Antwort auf unsere Große Anfrage sollten die nicht verwendeten Mittel für weitere Maßnahmen des Stadtmarketings im Folgejahr bereit stehen.

a)      Entspricht dieses Vorgehen nach Ansicht der Verwaltung dem Beschluss des Hauptausschusses, Fördermaßnahmen für das Jahr 2015 zu beschließen? Wenn ja, wieso?

 

Aus dem Vorjahr 2014 übertragene Restmittel ermöglichten eine Reihe von Fördermaßnahmen im Jahr 2015 (siehe Drucksache 20-0817.1). Diese Maßnahmen des Stadtmarketings konnten dabei in sehr wirtschaftlicher Weise umgesetzt werden, so dass weniger Mittel benötigt wurden als ursprünglich erwartet.

 

 

b)      Wie verträgt sich dieses Vorgehen mit der Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Sondermittel, Förderfonds der Bezirke, Quartiersfonds“ (Drs. 20-461.1 vom 29.6.2015) in der es heißt: „Die zum Ende eines Haushaltsjahres vorhandenen Reste flossen immer den Mitteln des Folgejahres zu und wurden für Anträge des Folgejahres verwendet“?

 

Das Vorgehen entspricht der genannten Antwort: Die Restmittel wurden vollständig auf das  Folgejahr übertragen.

 

 

c)       Wieso wurden die Restmittel i.H.v. € 9250,-- nicht auf das Jahr 2016 übertragen?

 

Die vorhandenen Restmittel wurden auf das Jahr 2016 übertragen.

 

 

 

d)      Welche Maßnahmen wurden letztlich mit diesen Restmitteln im Folgejahr finanziert?

 

Im Jahr 2016 wurden mit den aus den Vorjahren übertragenen Stadtmarketing-Mitteln folgende Maßnahmen finanziert:

 

  • Beteiligung an Standgebühr für Bergedorf-Stand auf der Messe "Reisen 2016" 142,80 €
  • Bergedorfer Bautage, Standgebühr 329,45 €
  • Bergedorfer Bautage, Einrichtung Messestand 288,14 €
  • Bergedorfer Bautage, Leihgebühr Stehtische 76,16 €
  • Erdbeerfest Erstellung, Druck und Verteilung von A0-Plakaten: 379,16 €
  • Erdbeerfest Erstellung, Druck und Verteilung von A1-Plakaten: 483,28 €
  • Bergedorfer Musiktage Plakatbuchung S-Bahnrahmen 803,85 €
  • Projekt „Kurs Elbe“ Kostenanteil Hafenkonzept 297,32 €
  • Projekt „Kurs Elbe“ Kostenanteil Hafenkonzept 702,68 €
  • Plakatdruck Erntedankumzug 309,40 €
  • Wirtschaftskonferenz - Catering 3.033,12 €
  • Wirtschaftskonferenz - Personalabrechnung Haus im Park 281,50 €
  • Wirtschaftskonferenz - Reinigungspauschale 150,00 €
  • Materialbeteiligung Messe "Reisen 2016" 513,00 €
  • Mitgliedsbeitrag 2016 für Arbeitsgemeinschaft Bergedorf-Tourismus im WSB 120,00 €
  • Hosting der digitalen Radrouten des "Touristischen Leitsystems Vier- und Marschlande" im Rahmen der EntdeckerRouten 699,72 €

 

Somit wurden 8.609,58 € für das Stadtmarketing im Jahr 2016 verwendet. Verbleibende Restmittel wurden wieder auf das Folgejahr 2017 übertragen.

 

 

  1. Ebenfalls 2015 sollte am Bergedorfer Rathaus der Bau eines Fahrradunterstands für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit € 5001,-- gefördert werden. Der Bau war aber 2015 aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu verwirklichen und sollte in die Umgestaltung des Rathausparks mit einbezogen werden. Bekanntermaßen verzögert sich auch die Umgestaltung des Rathausparks erheblich. Wie ist hier der Sachstand bezüglich des Fahrradunterstands?

 

Der Standort und die Realisierung des Fahrradunterstandes hängen von der Gesamtkonzeption des Rathausparks ab. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

  1. Zur Erhöhung der Sicherheit der Nutzer des Fahrradparkhauses sollte auf Vorschlag der Verwaltung die Installation einer Videoüberwachungsanlage mit € 19.204,-- aus dem Förderfonds 2015 unterstützt werden. Auf die Frage, ob die Anlage zwischenzeitlich installiert sei, antwortete das Bezirksamt in der Antwort auf unsere Große Anfrage wörtlich: „Ja. Das Fahrradparkhaus wurde im Jahr 2012 eröffnet. Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes war die Videoüberwachungsanlage, die mit Inbetriebnahme installiert wurde.“

a)      Wann wurde die Videoanlage eingebaut und ist die Antwort des Bezirksamts so zu verstehen, dass mit Mitteln des Förderfonds 2015 auf Vorschlag der Verwaltung eine Maßnahme finanziert wurde, die bereits vor 2015 abgeschlossen wurde?

 

In der Drucksache 20/268 ist auf Seite 6 dargestellt, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Vorlage der Drucksache bereits abgeschlossen war. Dies geht aus der Formulierung und dem Gebrauch des Wortes „mussten“ eindeutig hervor.

 

 

b)      Wenn ja, wieso wurde dies in der Drs. 20-268 nicht so dargestellt und sieht das Bezirksamt den Sinn des Förderfonds darin, abgeschlossene Maßnahmen aus der Vergangenheit zu finanzieren?

 

Entfällt.

 

 

c)       Wie wäre die Videoanlage finanziert worden, wenn die Bezirksversammlung diesem Verwendungsvorschlag der Verwaltung aus dem Förderfonds 2015 nicht gefolgt wäre?

 

Dies ist eine hypothetische Frage, die nicht beantwortet werden kann.

 

 

d)      Wer war letztlich der oder die Empfänger/in der € 19.204,-- aus dem Förderfonds 2015?

 

Die in Zusammenarbeit zwischen dem Fachamt Management des öffentlichen Raums sowie die von der VHH beauftragten Firma.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.