20-1394

Förderfonds Bezirke 2015 und 2016

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

In seiner Sitzung im Dezember 2015 hat der Hauptausschuss endgültig die Verteilung der Mittel des Bergedorfer Entwicklungsprogramms sowie des Bergedorfer Investitionsprogramms 2016 (Förderfonds) beschlossen. Natürlich ist es auch im Interesse der Mitglieder der Bezirksversammlung zu erfahren, inwieweit der Beschluss im Jahr 2016 umgesetzt wurde und welche Ergebnisse hierdurch erzielt werden konnten.

Außerdem ergeben sich aus der Antwort der Verwaltung auf unsere Große Anfrage „Förderfonds Bezirke 2015“ (Drs. 20-817.1) einige Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Förderfonds 2016
  1. Für Partizipation von Kindern u. Jugendlichen nach § 33 BezVG wurden für 2016 € 3000,-- zur Verfügung gestellt. Für welche Vorhaben wurden Gelder in welcher Höhe letztlich ausgegeben?
  2. Für die Wasserwacht in Neuallermöhe wurden € 19.250,-- eingeplant. Hierfür sollte die Badewacht während der Badesaison an max. 55 Tagen besetzt werden. In diesem Zeitraum sollte an allen Wochenenden und während der Sommerferien auch unter der Woche eine Badeaufsicht in der Zeit von 14-19 Uhr stattfinden.

a)      Hat die Badeaufsicht an den 55 Tagen stattgefunden? Wenn nicht, an wie vielen Tagen dann?

b)      In welcher Höhe sind letztlich Mittel aus dem Förderfonds 2016 an SiWa geflossen und wie sind diese aufgeschlüsselt?

  1. € 15.000,-- sollten zur Kompensation der aus Kostensteigerung (Miete, Energie, Personal, Dienstleistungen) resultierenden Mehrbedarfe des Stadtteilkulturzentrums LOLA und des Kultur- und Geschichtskontors fließen.

a)      Wie teilte sich die Fördersumme zwischen den beiden Empfängern letztlich auf?

b)      Handelte es sich hierbei um pauschale Zuweisungen oder wurden die Mehrbedarfe im Einzelnen nachgewiesen? Wenn zweites, wie gliederten sich die Einzelnachweise auf?

  1. Für die Verlegung eines Containers von der Sportanlage Henriette-Herz-Ring an den Sportplatz südlich vom Felix-Jud-Ring und die nötigen Arbeiten wurden € 20.000,-- veranschlagt. Welche Maßnahmen wurden letztlich durchgeführt und wie hoch waren hier im Einzelnen die Kosten?

 

  1. Förderfonds 2015
  1. Ausweislich der Antwort auf unsere Große Anfrage „Förderfonds Bezirke 2015“ wurden verschiedene Mittel, z.B. für den Entwicklungsbereich Brookkehre i.H.v. € 10.000,--, nicht verwendet, da die Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollten. Außerdem wurden von vornherein für das Jahr 2015 (Drs. 20-268) Betriebsmittel i.H.v. € 6.762,-- nicht verplant. Dennoch wurden lediglich € 4.751,75 auf das Jahr 2016 übertragen. Wie erklärt sich diese Differenz?
  2. Unter der Überschrift „Schutz und Entwicklung der Vier- und Marschlande“ waren im Förderfonds 2015 insgesamt € 15.000,-- an konsumtiven Mitteln für zwei Maßnahmen eingeplant. Mitte 2016 waren diese, ausweislich der Antwort auf unsere Große Anfrage, noch nicht begonnen. Wie ist hier der Sachstand?
  3. Im Jahr 2015 sollten Maßnahmen des Stadtmarketings mit € 15.000,-- gefördert werden. Ende 2015 waren hiervon gut € 9.250,-- ausgegeben. Laut Antwort auf unsere Große Anfrage sollten die nicht verwendeten Mittel für weitere Maßnahmen des Stadtmarketings im Folgejahr bereit stehen.

a)      Entspricht dieses Vorgehen nach Ansicht der Verwaltung dem Beschluss des Hauptausschusses, Fördermaßnahmen für das Jahr 2015 zu beschließen? Wenn ja, wieso?

b)      Wie verträgt sich dieses Vorgehen mit der Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Sondermittel, Förderfonds der Bezirke, Quartiersfonds“ (Drs. 20-461.1 vom 29.6.2015) in der es heißt: „Die zum Ende eines Haushaltsjahres vorhandenen Reste flossen immer den Mitteln des Folgejahres zu und wurden für Anträge des Folgejahres verwendet“?

c)       Wieso wurden die Restmittel i.H.v. € 9250,-- nicht auf das Jahr 2016 übertragen?

d)      Welche Maßnahmen wurden letztlich mit diesen Restmitteln im Folgejahr finanziert?

  1. Ebenfalls 2015 sollte am Bergedorfer Rathaus der Bau eines Fahrradunterstands für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit € 5001,-- gefördert werden. Der Bau war aber 2015 aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu verwirklichen und sollte in die Umgestaltung des Rathausparks mit einbezogen werden. Bekanntermaßen verzögert sich auch die Umgestaltung des Rathausparks erheblich. Wie ist hier der Sachstand bezüglich des Fahrradunterstands?
  2. Zur Erhöhung der Sicherheit der Nutzer des Fahrradparkhauses sollte auf Vorschlag der Verwaltung die Installation einer Videoüberwachungsanlage mit € 19.204,-- aus dem Förderfonds 2015 unterstützt werden. Auf die Frage, ob die Anlage zwischenzeitlich installiert sei, antwortete das Bezirksamt in der Antwort auf unsere Große Anfrage wörtlich: „Ja. Das Fahrradparkhaus wurde im Jahr 2012 eröffnet. Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes war die Videoüberwachungsanlage, die mit Inbetriebnahme installiert wurde.“

a)      Wann wurde die Videoanlage eingebaut und ist die Antwort des Bezirksamts so zu verstehen, dass mit Mitteln des Förderfonds 2015 auf Vorschlag der Verwaltung eine Maßnahme finanziert wurde, die bereits vor 2015 abgeschlossen wurde?

b)      Wenn ja, wieso wurde dies in der Drs. 20-268 nicht so dargestellt und sieht das Bezirksamt den Sinn des Förderfonds darin, abgeschlossene Maßnahmen aus der Vergangenheit zu finanzieren?

c)       Wie wäre die Videoanlage finanziert worden, wenn die Bezirksversammlung diesem Verwendungsvorschlag der Verwaltung aus dem Förderfonds 2015 nicht gefolgt wäre?

d)      Wer war letztlich der oder die Empfänger/in der € 19.204,-- aus dem Förderfonds 2015?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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