20-1241.01

Fluktuation im ASD –Ausdruck zu hoher Belastungen?

Antwort

Sachverhalt

des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

In den letzten Jahren ist die öffentliche und politische Sensibilität für die hohen Arbeitsbelastungen in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Hamburger Bezirke gestiegen. Im Zuge dessen hat sich die personelle Situation der Dienste verbessert, viele neue Mitarbeiter/innen sind in die ASDs gegangen.

 

Dies hat sicher zu einer Entlastung geführt. Nun klagen jedoch seit einiger Zeit viele Familien, Hilfesuchende und psychosoziale Helfer über recht hohen Wechsel in der Fallzuständigkeit und eine hohe Fluktuation. Dies widerspricht jeder bindungs- und vertrauensorietierten Beratung, wie sie gerade in so heiklen Fällen wie familiärer Überlastung und schwieriger Problemlagen in der Familie erforderlich ist. Kontinuität und der Aufbau einer verlässlichen Beziehung zum Berater sind unverzichtbare Bausteine einer gelingenden Hilfe. Hier führt Fluktuation und Bezugswechsel in der Fallzuständigkeit teilweise zu großer Verunsicherung.

 

Dieser zum Teil recht großen Fluktuation gilt es entgegenzuwirken. Sie ist sicher Ausdruck der sehr hohen Anforderungen an die Arbeit und sie ist dem großen Fachkräftemangel geschuldet. Damit müssen sich Politik und Verwaltung kritisch und konstruktiv auseinandersetzen und an neuen Lösungen arbeiten.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 8.6.2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

(Bitte alle Fragen auf das Jahr 2016 beziehen.)

 

Fallbetreuung

1. In wie vielen der vom ASD Bergedorf betreuten Fälle hat bei genehmigten Hilfen zur Erziehung der/die fallführende Mitarbeiter/in gewechselt, in wie vielen mehrere Male?

 

Dies wird statistisch nicht erfasst. 

 

 

Personalsituation

2. Wie viele Stellen im ASD Bergedorf wurden neu besetzt?

 

15,5 Stellen.

 

 

3.1. Wie viele Stelleninhaber/innen haben den Dienst während oder zum Ende der Probezeit quittiert?

 

1 Stelleninhaber/in.

 

 

3.2. Wie viele Arbeitsverhältnisse wurden von Seiten der Verwaltung während oder zum Ende der Probezeit beendet?

 

1 Arbeitsverhältnis.

 

 

4.1. Wie viele Kolleg(inn)en haben ihre Arbeitszeit reduziert?

 

1 Kollege/in.

 

 

4.2. Wie verhält sich der Anteil von Teilzeit- zu Vollzeitmitarbeiter(inne)n?

 

Vollzeitkräfte: 59 %

Teilzeitkräfte: 41 %

 

 

5. Wie viele Mitarbeiter/innen waren länger als 6 Wochen dauerhaft krank?

 

3 Mitarbeiter/innen.

 

 

5.1. Wie viele Mitarbeiter/innen mit Dauererkrankungen waren weniger als zwei Jahre im ASD beschäftigt?

 

2 Mitarbeiter/innen.

 

 

6. Differiert die Ausprägung der in den Fragen 2 bis 5 angesprochenen Sachverhalte zwischen den Abteilungen des ASD?

6.1. Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird hier nicht zwischen den Abteilungen differenziert.

 

 

Maßnahmen

7. Wurden hoch belasteten Mitarbeiter(inne)n Einzelberatungen und Supervisionen angeboten?

 

Ja.

 

 

7.1. Wenn ja, wie viele Kolleg(inn)en haben das Angebot angenommen?

 

Hierüber wird keine Statistik geführt.

Zum besseren Verständnis wird darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiter des ASD an kollegialer Beratung über schwierige Einzelfälle teilnehmen und es darüber hinaus die Möglichkeit für Gruppen- und Einzelsupervision gibt.

 

 

8. Wie erfolgreich waren Einarbeitungsmaßnahmen und Fortbildungen für Berufsanfänger(innen) sowie Mentorenprogramme?

 

Gemessen an der positiven Rückmeldung der Audits im Qualitätsmanagementsystem kann geschlossen werden, dass die externen und internen Einarbeitungsprogramme hilfreich und erfolgreich waren.

 

 

9. Konnten andere Maßnahmen zur Stabilisierung der Teams ergriffen werden?

9.1. Wenn ja, welche?

 

Ja. Zusätzliche Supervision für das gemeinschaftliche Teamverständnis sowie Einzelberatungen in schwierigen und komplexen Einzelfällen.

 

 

10. Konnten den Mitarbeiter(inne)n tarifliche oder außertarifliche finanzielle Anreize geboten werden, die den Verbleib attraktiv machen?

 

Das Bezirksamt hat sehr früh dafür gesorgt, dass alle Mitarbeiter/innen im ASD die neu geschaffene Eingruppierung nach E 10 TVL erhalten haben.

 

 

Grundsätzlich erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten in den jeweiligen Funktionen hamburgweit einheitlich nach den tarifrechtlichen Eingruppierungsmerkmalen aus der Entgeltordnung (EGO) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Im ASD umfasst dieses folgende Funktionen mit den entsprechenden Qualifikationen; der Vollständigkeit halber nennen wir auch die Beamtenstellen:

 

  1.                Sachbearbeitung in den Geschäftsstellen:

Tarif:

Entgeltgruppe: 8 ohne Fallgruppe - Teil I der EGO zum TV-L

Qualifikation: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder sonstige Beschäftigte mit vergleichbaren Fähigkeiten und Kenntnissen.

 

Beamte/Beamtin:

Besoldungsgruppe A 7 - Regierungsobersekretärin/Regierungsobersekretär

Qualifikation: Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

 

 

  1.                Sozialpädagogische Fachkräfte:

Tarif:

Entgeltgruppe: 10 Fallgruppe 1 - Teil II Abschnitt 20.4 der EGO zum TV-L

Qualifikation: Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechenden Tätigkeiten sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

 

 

Beamte/Beamtin:

Besoldungsgruppe A 10 Sozialoberinspektorin/Sozialoberinspektor

Qualifikation: Befähigung für die Laufbahn des gehobenen sozialen Dienstes

 

 

  1.                Sozialpädagogische Leitungskräfte:

Tarif:

Entgeltgruppe: 11 Fallgruppe 2 - Teil II Abschnitt 20.4 der EGO zum TV-L

Qualifikation: Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechenden Tätigkeiten sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

 

Beamte/Beamtin:

Besoldungsgruppe A 11 Sozialamtfrau/Sozialamtmann

Qualifikation: Befähigung für Laufbahn des gehobenen sozialen Dienstes

 

Zum Teil wurden mit Ziel der Personalgewinnung oder bindung individuelle Einzelregelungen mit ASD Mitarbeiterinnen und mitarbeitern getroffen.

 

Als außertarifliche Maßnahme erhalten die stellvertretenden Abteilungsleitungen im ASD eine monatliche Zulage in Höhe von 100€, sofern sie Tarifbeschäftigte sind. Für Beamte gibt es keine entsprechende Rechtsgrundlage für eine analoge Anwendung.

 

 

11. Können Beamtenstellen angeboten werden?

11.1. Wenn ja, wie viele?

 

Ja, es konnte 2016 eine Planstelle zusätzlich angeboten werden.

 

Insgesamt, auch im Zeitraum vor und nach 2016, konnten 4 Mitarbeiter/innen verbeamtet werden, weitere haben einen Antrag gestellt, Beamtenstellen stehen zur Verfügung.

 

 

12. Ist die Gesamtsituation des ASD in den letzten drei Jahren extern evaluiert worden?

 

Eine Begleitung durch das Frahm Institut für Konfliktdynamik und Unternehmensentwicklung GmbH hat stattgefunden.

 

 

13. Hat es Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsvorsorge gegeben?

13.1. Wenn ja, welche?

 

Ja. Mobile Massagen und Ohrakupunktur.

 

 

13.2. Wie wurden sie angenommen?

 

Die Teilnehmenden werden nicht namentlich erfasst, daher kann hierzu keine Angabe gemacht werden.

 

 

14. Hat es zu Arbeitszufriedenheit und Arbeitsbelastung in den letzten drei Jahren mitarbeiterorientierte Befragungen und Beteiligungsprozesse gegeben?

14.1. Wenn ja, welche?

14.2. Mit welchen Ergebnissen?

 

Nein.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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