20-1702

Flüchtlinge in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Timmermann und Fraktion der CDU

 

Nachdem die Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 + 2016 weitgehend gelöst wurden, muss es spätestens seit 2017 darum gehen, die Menschen, die länger in Deutschland bleiben werden, in Lohn und Arbeit zu bringen. Folgerichtig ist dann auch der Auszug aus der öffentlichen Unterbringung und Einzug in eine normale Wohnung. Nur so wird Integration gelingen. Voraussetzung ist immer das Erlernen von Sprachkenntnissen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)Wie viele Flüchtlinge wohnen derzeit im Bezirk Bergedorf?

 

2)Wie viele von den in Bergedorf wohnenden Flüchtlingen haben bislang einen Sprachkurs besucht oder sind derzeit dabei?

a.Wie hoch ist die Quote derer, die einen solchen Kurs im Laufe der Maßnahme wieder abgebrochen haben?

b.Gibt es Konsequenzen für einen Flüchtling in Bezug auf etwaige Sozialleistungen, wenn ein solcher Kurs nicht zu Ende geführt wird? Wenn ja, welche?

c.Gibt es bestimmte Gruppen oder Altersklassen mit einem besonders hohen Anteil an abgebrochenen und gar nicht erst begonnenen Sprachkursen? Wenn ja, welche?

d.Sind die Kapazitäten von Sprachkursen ausreichend, oder gibt es einen Mangel an Angeboten?

e.Was unternimmt das Bezirksamt, um möglichst viele Flüchtlinge zu einem Sprachkurs zu bewegen?

 

3)Wie viele Flüchtlinge wohnen in einer "normalen" Wohnung in Bergedorf?

a.Bei wie vielen Flüchtlingen wird die Mietzahlung von der Stadt übernommen?

b.Orientiert sich die maximale Höhe der Miete an dem Satz, welcher auch für ALGII- Bezieher gilt? Wenn nein, wie hoch ist die Höchstgrenze?

c.Wie viele der in Bergedorf wohnenden Flüchtlinge haben einen Dringlichkeitsschein, aber noch keine eigene Wohnung?

 

4)Wie viele der in Bergedorf wohnenden Flüchtlinge sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

a.Wie viele haben in Deutschland eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen?

b.Wie viele haben mindestens ein Praktikum absolviert?

c.Inwiefern wird von der Möglichkeit von Teilanerkennungen der bisherigen Berufserfahrung Gebrauch gemacht?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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