Finanzierung eines Fahrradunterstands am Rathaus mit Fördermitteln für den Klimaschutz
Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019 betr. Finanzierung eines Fahrradunterstands am Rathaus aus Fördermitteln für den Klimaschutz teilt das Bezirksamt folgendes mit:
Die vom Denkmalschutzamt akzeptierte Fläche in der Böschung auf dem Parkplatz hinter dem Standesamt erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Förderung aus Mitteln für den Klimaschutz.
Förderfähige Flächen müssen eine Widmung im Sinne des Straßengesetzes als öffentlich genutze Verkehrsfläche erfüllen. Die vom Denkmalschutzamt akzeptiere Fläche ist nicht als öffentlich genutze Verkehrsfläche gewidmet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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