Finanzielle Unterstützung von Omas gegen Rechts durch bezirkliche Mittel Aufklärung gefordert
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf
Ein Vorfall am 1. Februar 2025 am CCB (City Center Bergedorf) hat in der lokalen Gemeinschaft für Aufsehen gesorgt und wirft nun Fragen nach der finanziellen Unterstützung der Organisation "Omas gegen Rechts" durch bezirkliche Mittel auf.
Ein Aktivist, der sich zu der Organisation bekannte, griff einen Informationsstand an, versuchte, ihn umzuwerfen, und verwüstete das Informationsmaterial. Der Vorfall löste eine hitzige Debatte über die Rolle und Finanzierung politisch engagierter Organisationen aus, die öffentliche Mittel erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Grundlage für die Vergabe von Zuwendungen sind § 46 LHO, die VV zu § 46 LHO und die gelten Förderrichtlinien. Gem. VV zu § 46 LHO sieht eine Zuwendungsbewilligung vor, sofern der Zuwendungsempfangende eine ordnungsgemäße Buchführung und Abrechnung sicherstellen kann.
Einschränkungen hinsichtlich natürlicher / juristischer Personen oder ein Ausschluss bestimmter Personengruppen ist nicht vorgesehen.
Fehlanzeige
Fehlanzeige
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