21-1443

Feste Stellplätze für e-Scooter an Hotspots

Antrag

Letzte Beratung: 25.08.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU

 

Mit E-Scootern und größeren Elektrorollern, die man ganz unkompliziert ausleihen und abstellen kann, wurde das Mobilitätsangebot auch in Bergedorf erweitert. Diese Angebote haben aufgrund der hohen Flexibilität sicherlich ihre Berechtigung.

 

Wichtig ist dabei, dass diese Geräte und Fahrzeuge so abgestellt werden, dass es keine Beeinträchtigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gibt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Vor dem Hintergrund der mittlerweile hohen Beschwerdelage müssen Nutzer und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Es ist nicht akzeptabel, dass E-Scooter regelmäßig Fußwege blockieren oder mitten auf Plätzen abgestellt werden. Diese Störungen müssen und können durch verschiedene Maßnahmen verhindert werden, ohne die Möglichkeit der flexiblen Abstellung zu stark einzuschränken. Stärkere Kontrollen und Sanktionierungen sind dabei ein Baustein.

 

An hochfrequentierten Orten, wie z.B. an den Bahnhöfen, stehen natürlich viele Scooter zur Nutzung bereit. Die teils chaotische Abstellung sorgt für Nutzungskonflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern, Behinderungen und eine Beeinträchtigung des Stadtbilds. An diesen Orten ist es sinnvoll, die Abstellungsmöglichkeiten auf einen festen Bereich zu konzentrieren. Dazu ist es nötig, entsprechende Bereiche auszuweisen. Bei der Festlegung soll die Polizei mit einbezogen werden, da davon auszugehen ist, dass dort überwiegend die Beschwerden eingehen und sie für die Ahndung der Verstöße zuständig ist.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist explizit nicht gewünscht, grundsätzlich im gesamten Bezirk nur noch feste Stellplätze für E-Scooter ausweisen. Diese Maßnahme soll sich auf Hotspots beschränken.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird darum gebeten,

  1. sich dafür einzusetzen, dass an Hotspots, mit hoher Anzahl von abgestellten E-Scootern, entsprechende Abstellzonen ausgewiesen werden.
  2. die Abstellzonen in Abstimmung mit der Polizei und den Betreibern festzulegen und die Betreiber aufzufordern, auch technisch die Abstellung in anderen Bereichen, außerhalb dieser Zonen, zu unterbinden.
  3. den Ausschuss für Verkehr- und Inneres vor Umsetzung zu beteiligen und die möglichen Zonen vorzustellen.
  4. sich fortlaufendend über die Entwicklung von Hotspots zu informieren, um auch zukünftig in der Lage zu sein hierauf zu reagieren und neue Abstellzonen festzulegen.

 

 

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