20-1039.01

Fahrraddiebstähle an Bahnhöfen

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr, Wobbe und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Die Anzahl der Fahrraddiebstähle an den S-Bahn-Haltestellen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe ist aus Sicht vieler Menschen in Bergedorf ein Grund, das Fahrrad nicht hier abzu­stellen. Es sind Fälle bekannt, in denen Menschen innerhalb der letzten Jahre mehrfach um ihre Fahrräder „erleichtert“ wurden.

 

Bei den Diebstählen scheinen Wert und Alter der Räder eine untergeordnete Rolle zu spie­len. Den Medien ist zu entnehmen, dass in Hamburg im Allgemeinen und in Bergedorf im Besonderen bereits Lager mit gestohlenen Fahrrädern, die zum Weiterverkauf bestimmt waren, entdeckt wurden. Ebenfalls werden Fahrräder online angeboten, die erst auf Bestel­lung gestohlen werden. Auch als sicher geltende Faltschlösser schützen nicht ausreichend vor Diebstahl. Bergedorf scheint für den organisierten Fahrraddiebstahl möglicherweise aufgrund der direkten Anbindung an die Autobahn besonders prädestiniert  zu sein.

 

Der Fahrraddiebstahl stellt sowohl hinsichtlich seiner Dimension als auch aufgrund der pro­fessionellen Ausführung und der Folgewirkung der gefühlten Unsicherheit eine besondere Herausforderung bei der Förderung des Fahrrads als Verkehrsmittel dar – Menschen steigen aus Sorge um das Fahrrad auf andere, weniger umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus und PKW um.

 

Um die Dimension und die Art der Diebstähle von Fahrrädern an den S-Bahn-Haltestellen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe sowie mögliche Gegenmaßnahmen evaluieren zu können, fragen wir die Verwaltung:

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 22. November 2016 wie folgt:

 

Die räumliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in der kleinsten räumlichen Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Art der Tatörtlichkeit wird hier nicht differenziert. Die gefragten S-Bahn-Haltestellen sind somit als Tatort nicht erfasst. Daher sind die in diesem Bereich begangenen Straftaten mit der PKS nicht darstellbar. Zur Beantwortung der Fragen bedarf es einer händischen Auswertung aller im Landeskriminalamt 1 seit 2010 bearbeiteten Vorgänge. Dabei handelt es sich um mehrere hunderttausend Vorgänge. Eine derartige Auswertung ist in einem für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich.

 

Die „S-Bahn-Haltestelle Bergedorf“ ist je nach Haltestellen-Ausgang Bestandteil der OT 601 und 602. Die „S-Bahn-Haltestelle Nettelnburg“ gehört zu den OT 602 sowie 615 und die „S-Bahn-Haltestelle Allermöhe“ zu den OT 611 und 615. In der beigefügten Anlage sind die vier betroffenen OT 601, 602, 611 und 615 dargestellt.

Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten wird auf die Drs. 16/4616 verwiesen.

 

 

1. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden im Zeitraum 2010 bis 2016 (bis zum Zeitpunkt der Stellungnahme) jeweils an den oben genannten Haltestellen gemeldet?

(Bitte Jahrgänge einzeln auflisten.)

 

1.1. Wie viele dieser Diebstähle erfolgten aus abschließbaren Fahrradboxen?

1.2. Wie viele Fahrraddiebstähle gab es im gleichen Zeitraum in der Fahrradstation?

1.3. Wie stehen diese Zahlen in Relation zu Fahrraddiebstählen an vergleichbaren S-Bahn-Haltestellen in Hamburg?

1.4. Wie hoch wird die Dunkelziffer der nicht angezeigten Diebstähle eingeschätzt?

 

2. Welche Maßnahmen können sinnvollerweise vor Ort an den oben genannten Haltestellen ergriffen werden, um die Diebstahlrate hier effektiv zu reduzieren?

 

2.1. Wie hoch werden die aus den jeweiligen Maßnahmen resultierenden Personal- und Sachkosten eingeschätzt?

2.2. In wessen Zuständigkeitsbereich liegen die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils?

 

 

Zu 1. und 2.:

 

Entscheidend für die Diebstahlsprävention sind zunächst ausreichende Sicherungsmaßnahmen durch den Eigentümer bzw. Nutzer der Fahrräder. Auch wenn selbst hochwertige Schlösser keine absolute Sicherheit bieten können, erhöhen geeignete Schlösser und das korrekte Abschließen der Fahrräder den Widerstandswert und erschweren damit den Diebstahl bei Erhöhung der Entdeckungs-wahrscheinlichkeit. Teilweise werden erkennbar ungeeignete Schlösser verwendet, die kaum einen Widerstandswert aufweisen.

Um die Verwertung gestohlener Fahrräder zu erschweren ist die Notwendigkeit hervorzuheben, bei der Anzeigenerstattung die notwendigen Individualmerkmale des Fahrrads anzugeben, um der Polizei eine effektive Fahndung zu ermöglichen. Die Polizei weist hierauf kontinuierlich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit hin.

 

Darüber hinaus sind sowohl am Bahnhof Bergedorf und dem dortigen Fahrradparkhaus als auch am Bahnhof Nettelnburg mit den abschließbaren Fahrradboxen bereits gute Sicherungsmöglichkeiten vorhanden. Über deren tatsächliche Nutzung liegen der Polizei keine eigenen Erkenntnisse vor. Zudem gibt es an allen Bahnhöfen zum Anschließen der Fahrräder geeignete Fahrradstelle mit entsprechenden Fahrradbügeln. Inwieweit die vorhandene Anzahl ausreicht, um den Abstellbedarf vollumfänglich aufnehmen zu können, wäre ggf. zu überprüfen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass baulich geeignete, überwachte Fahrradabstellungen, wenn sie durch die Nutzer aufgenommen werden, einen guten Diebstahlsschutz bieten. Auch eine gute Ausleuchtung von Fahrradstellflächen ist grundsätzlich ein geeignetes Element zur Diebstahlsprävention, weil dadurch das Entdeckungsrisiko gesteigert wird. Die Zuständigkeit für solche Einrichtungen ist jeweils im Einzelfall durch den Bezirk zu prüfen. Zu den jeweiligen Diebstahlszahlen siehe beigefügte Anlage.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

Erfasste und aufgeklärte Fälle von Fahrrädern