Fahrraddiebstähle an Bahnhöfen
Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr, Wobbe und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Die Anzahl der Fahrraddiebstähle an den S-Bahn-Haltestellen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe ist aus Sicht vieler Menschen in Bergedorf ein Grund, das Fahrrad nicht hier abzustellen. Es sind Fälle bekannt, in denen Menschen innerhalb der letzten Jahre mehrfach um ihre Fahrräder „erleichtert“ wurden.
Bei den Diebstählen scheinen Wert und Alter der Räder eine untergeordnete Rolle zu spielen. Den Medien ist zu entnehmen, dass in Hamburg im Allgemeinen und in Bergedorf im Besonderen bereits Lager mit gestohlenen Fahrrädern, die zum Weiterverkauf bestimmt waren, entdeckt wurden. Ebenfalls werden Fahrräder online angeboten, die erst auf Bestellung gestohlen werden. Auch als sicher geltende Faltschlösser schützen nicht ausreichend vor Diebstahl. Bergedorf scheint für den organisierten Fahrraddiebstahl ‒ möglicherweise aufgrund der direkten Anbindung an die Autobahn ‒ besonders prädestiniert zu sein.
Der Fahrraddiebstahl stellt sowohl hinsichtlich seiner Dimension als auch aufgrund der professionellen Ausführung und der Folgewirkung der gefühlten Unsicherheit eine besondere Herausforderung bei der Förderung des Fahrrads als Verkehrsmittel dar – Menschen steigen aus Sorge um das Fahrrad auf andere, weniger umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus und PKW um.
Um die Dimension und die Art der Diebstähle von Fahrrädern an den S-Bahn-Haltestellen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe sowie mögliche Gegenmaßnahmen evaluieren zu können, fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden im Zeitraum 2010 bis 2016 (bis zum Zeitpunkt der Stellungnahme) jeweils an den oben genannten Haltestellen gemeldet?
(Bitte Jahrgänge einzeln auflisten.)
1.1. Wie viele dieser Diebstähle erfolgten aus abschließbaren Fahrradboxen?
1.2. Wie viele Fahrraddiebstähle gab es im gleichen Zeitraum in der Fahrradstation?
1.3. Wie stehen diese Zahlen in Relation zu Fahrraddiebstählen an vergleichbaren S-Bahn-Haltestellen in Hamburg?
1.4. Wie hoch wird die Dunkelziffer der nicht angezeigten Diebstähle eingeschätzt?
2. Welche Maßnahmen können sinnvollerweise vor Ort an den oben genannten Haltestellen ergriffen werden, um die Diebstahlrate hier effektiv zu reduzieren?
2.1. Wie hoch werden die aus den jeweiligen Maßnahmen resultierenden Personal- und Sachkosten eingeschätzt?
2.2. In wessen Zuständigkeitsbereich liegen die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils?
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