Errichtung einer Jugendanstalt östlich der JVA Billwerder hier: Anhörung nach § 28 BezVG zur Drs. JV 2020 Realisierungskonzept Jugendanstalt Hamburg
Letzte Beratung: 11.07.2019 Hauptausschuss Ö 5.1
Der Senat plant eine Jugendanstalt mit 200 Haftplätzen für den geschlossenen Jugendvollzug, 18 Haftplätze für den offenen Jugendvollzug und 20 Plätze für den Jugendarrest (vgl. Anlage). Hierfür soll die JVA in Billwerder erweitert werden.
Im Rahmen der Anhörung nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes beabsichtigt die Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme ist der Justizbehörde bis zum 12. Juli 2019 zuzuleiten.
Stellungnahme der Verwaltung zur Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Ansiedlungsziele und die bisherigen Überlegungen dazu in den Bauleitplanverfahren aufbereitet und mit anderen (entgegenstehenden) Belangen abgewogen werden müssen. Die Drucksache behandelt zwar bereits eine Vielzahl von Belangen, allerdings vornehmlich aus dem Blickwinkel des Jugendvollzugs. Im Bauleitplanverfahren können sich weitere Belange zeigen, die den bisherigen Belangen und Zielen entgegenstehen. Insofern bedeutet die Einleitung der Verfahren nicht automatisch, dass sie abgeschlossen werden mit dem Ergebnis, dass eine planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung einer Jugendanstalt geschaffen worden ist. Im Einzelnen:
Standort Billwerder
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird u.a. ein Umweltbericht zu erarbeiten sein. In einem solchen Bericht ist insbesondere darzustellen, welche anderweitigen Planungsmöglichkeiten geprüft wurden.
Daher bittet das Bezirksamt um Beantwortung der folgenden Fragen:
-Welche anderen Standorte mit einer vergleichbaren Anbindung an den ÖPNV und eine Autobahn wurden geprüft?
-Welche Standorte, die eine stadtnahe Resozialisierung bieten, wurden ebenfalls geprüft?
-Welche Standorte, die personelle, bauliche und infrastrukturelle Synergien bieten, wurden ebenfalls geprüft?
Falls andere Standorte nicht geprüft wurden wird gebeten, die Gründe dafür zu benennen und potentiell in Frage kommende Standorte zu benennen, um dem gesetzlichen Abwägungserfordernis Genüge zu tun.
Kapitel 4.3
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke 4549, 4547, 1254 und 4542 (bzw. Teile von diesen) der Gemarkung Billwerder bedeutet einen erheblichen Eingriff in die wertvolle und landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande. Bei einer Realisierung des Vorhabens ist deshalb unbedingt auf eine flächen- und ressourcensparende Bauweise zu achten. Dies beinhaltet beispielsweise auch die Frage, ob die großflächige Außensportanlage flächensparend auf den Gebäuden (evtl. auch im Bestand) untergebracht werden kann. Die Stapelung weiterer Nutzungen ist zu prüfen, um den Flächenverbrauch auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Ausgleichserfordernisse und Anpflanzgebote zur Eingrünung und Einbindung in das Landschaftsbild sind vertieft abzustimmen, da die nördlich und östlich angrenzenden Flächen außerhalb der Erweiterungsfläche im Ausgleichsflächenkonzept für den neuen Stadtteil Oberbillwerder gesichert werden sollen. Widersprüche mit dem Ausgleichsflächenkonzept sind zu vermeiden.
Zudem ist die Entwässerung der neu zu versiegelnden Flächen zu klären. Die aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen entwässern bisher über Beetgräben bzw. einen Sammelgraben in den Nördlichen Bahngraben, während das Bestandsgelände der JVA in das Ringsystem entwässert.
Kapitel 5
Kosten und Terminplanung:
Ob und inwieweit Kosten für die Bauleitplanung in die Projektkosten eingestellt wurden, ist nicht zu erkennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Bauleitplanverfahren Personal bindet bzw. Kosten erzeugt. Sofern das Bezirksamt Bergedorf mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt werden soll, sind die entsprechenden Kapazitäten und Ressourcen zu prüfen und ggf. zur Verfügung zu stellen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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