Erreichbarkeit des KörberHauses für bewegungsbeinträchtige Menschen
Große Anfrage
der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Bezug: Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung Körber-Haus vom 03.09.2020 erstellt von ARGUS
Auf Seite 21 steht: „Wesentlich ist das Vorhandensein einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Breite neben dem Fahrzeug […], sowie nach Möglichkeit eine zusätzliche Bewegungsfläche von 2,00 m Breite und 2,50 m Länge im Heckbereich, um den Heckausstieg für Menschen mit Rollstuhl zu ermöglichen. Diese ist von Einbauten und Schildern freizuhalten.“
Auf Seite 22 steht: „Ein Haltebereich für Fahrdienstleister ist an der Südseite des Gebäudes möglich. Der barrierefreie Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität kann unmittelbar am südlichen Eingang über die geplante Rampe erfolgen. Ein alternativer oder zusätzlicher Haltebereich kann Am Schiffswasser verortet werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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