21-2005

Erreichbarkeit des KörberHauses für bewegungsbeinträchtige Menschen

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.4

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Bezug: Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung Körber-Haus vom 03.09.2020 erstellt von ARGUS

 

Auf Seite 21 steht: „Wesentlich ist das Vorhandensein einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Breite neben dem Fahrzeug […], sowie nach Möglichkeit eine zusätzliche Bewegungsfläche von 2,00 m Breite und 2,50 m Länge im Heckbereich, um den Heckausstieg für Menschen mit Rollstuhl zu ermöglichen. Diese ist von Einbauten und Schildern freizuhalten.“

 

Auf Seite 22 steht: „Ein Haltebereich für Fahrdienstleister ist an der Südseite des Gebäudes möglich. Der barrierefreie Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität kann unmittelbar am südlichen Eingang über die geplante Rampe erfolgen. Ein alternativer oder zusätzlicher Haltebereich kann Am Schiffswasser verortet werden.“

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wo befinden sich Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sowie für Taxis und Fahrzeugen des Behindertenfahrdienstes gem. Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), die das Körberhaus besuchen wollen?
  2. Wo befindet sich der Haltebereich für Fahrdienstleister an der Südseite des Gebäudes, um den barrierefreien Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität unmittelbar am südlichen Eingang über die Rampe zu ermöglichen?
  3. Welche Regelung für Fahrdienstleister, die Personen mit eingeschränkter Mobilität unmittelbar am südlichen Eingang absetzen wollen, um über die Rampe den Zugang zu ermöglichen, ist für die Öffnung der Schranke vorgesehen?
  4. Wann wird ein zusätzlicher Haltebereich Am Schiffswasser eingerichtet, wie er in der Planung vorgestellt worden war?

 

 

Petitum/Beschluss

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