20-1893

Erhaltungsverordnung Kirchhofsweg

Antrag

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Gremium
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28.02.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und Fraktion der CDU

 

Im Rahmen der Ausschussbefassung mit einem Bauvorhaben im Kirchhofsweg wurde auch über den Denkmal- bzw. Ensembleschutz gesprochen. Diese Aspekte hatten für das konkrete Vorhaben keine Auswirkung. Das Denkmalschutzamt hat jedoch in einer fachlichen Stellungnahme in diesem Zusammenhang angeregt, die Straße „Kirchhofsweg“ mit einer Erhaltungsverordnung zu schützen. Eine solche Erhaltungsverordnung würde den Erhalt dieses Gebiets sichern.

 

Vor dem Hintergrund der

 

-          typischen historischen Bebauung im Stadterweiterungsgebiet zum Ende des 19. Jahrhunderts mit Häusern für Handwerker, Arbeiter und kleine Angestellte,

-          Gebietstypik, als städtebaulicher Gegensatz zur Bebauung des Sachsentors und des Villenviertels (beides Erhaltungsgebiete),

-          vorstädtischen Parzellierung der Grundstücke und der treppenartigen Bebauung an Bergedorfs steilster Straße,

-          geschichtlichen Bedeutung als Zuwegung zum „Neuen Kirchhof“, nach Schließung des alten Kirchhofs an der St. Petri & Pauli Kirche,

-          geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis für die Weigerung der Bergedorfer im Trauerzug denselben Weg (heute August-Bebel-Straße) zu gehen, wie die Verurteilten zum damaligen Hinrichtungsplatz auf dem Gojenberg,

-          Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieses noch authentischen Gebiets in Zeiten des zunehmenden Veränderungsdrucks,

 

ist der Schutz dieses Gebiets fachlich angeraten.

 

Es besteht ansonsten die Gefahr, dass das den Milieuwert ausmachende Erscheinungsbild des Kirchhofswegs nach und nach verlorengeht. Das geltende Planrecht gewährleistet hier keinen ausreichenden Schutz der städtebaulichen Eigenart des Gebiets. Daher wird eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Baugesetzbuch für dringend erforderlich gehalten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung schließt sich der Einschätzung des Denkmalschutzamts an und fordert den Bezirksamtsleiter auf, eine Erhaltungsverordnung für den Kirchhofsweg auf den Weg zu bringen.

 

 

 

Anhänge

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