21-0470

Erhalt von historischen Bauernhäusern in den Vier- und Marschlanden

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Woller, Garbers und Fraktion der CDU

 

Historische Bauernhäuser (Hufnerhäuser + Kätnerhäuser/Hallenkaten) und Fachwerkscheunen prägen die Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande. Einige dieser für die Region typischen Bauernhäuser und Scheunen werden in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt von den Eigentümern kunstvoll restauriert. Andere Höfe stehen seit Jahren leer und verfallen zusehends. Zudem werden in den nächsten Jahren auch weitere Höfe aufgegeben werden, da es keine Nachfolger für die Betriebe gibt.

 

Diesem Verfall, und damit dem zunehmenden Verlust der Identität der Kulturlandschaft, gilt es mit geeigneten Konzepten im Bereich der Bauberatung entgegenzutreten.

 

Um einen Großteil dieser Denkmäler erhalten zu können, unterstützt unter anderem das Denkmalschutzamt die Eigentümer dabei, Umnutzungskonzepte (z.B. für den aufgegebenen Stallteil) zu erarbeiten. Hierzu gibt auch der Gestaltungsleitfaden „Bauen in den Vier- und Marschlanden“, der zurzeit überarbeitet wird, Anregungen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele leerstehende, denkmalgeschützte Höfe und Bauernhäuser in den Vier- und Marschlanden sind der Kulturbehörde bekannt?
  2. Wie vielen Bauernhäusern und Scheunen droht der Verfall? Bei wie vielen droht Einsturzgefahr?
  3. In wie vielen Fällen wurden Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung von denkmalgeschützten Bauernhäusern erlassen?
  4. Welche Art der Umnutzung (z.B. Umnutzung Stall in Wohnraum, Teilung der Gebäude) ist für das Denkmalschutzamt noch akzeptabel?
  5. Welche Konzepte gibt es für den Erhalt solcher Häuser?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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