20-1151

Erhalt der Bushaltestelle "Borghorst"

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der Herren Capeletti, Froh und CDU Fraktion

der BAbg. Jarchow, Gabriel und SPD Fraktion

 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die vom Hamburger Verkehrsverbund (VHH) vorgebrachten Gründe in Form der Einwendung gegen die Fortführung der Bedienung der Bushaltestelle "Borghorst" durch die Buslinien 120 und 439 als Planfeststellungsbehörde zu prüfen gehabt. Die vorgebrachten Einwendungen, längere Fahrwege, fahrplantechnische Verwerfungen, geringeres Fahrgastaufkommen, Zahl der negativ betroffenen Fahrgäste einer Schleifenfahrt, Alternativrouten, wurden mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 9.11.2012 als unbegründet zurückgewiesen.

 

Wörtlich heißt es im Planfeststellungsbeschluss vom 9.11.2012:

 

"Aus der Sicht der Planfeststellungsbehörde steht zwar fest, dass Nachteile für den ÖPNV nicht sicher ausgeschlossen werden können. Für den Fall, dass diese Nachteile tatsächlich eintreten, sind diese jedoch aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen hin-zunehmen. Zum einen ist die zusätzliche Fahrzeit durch die Stichfahrt zur Endhaltestelle am Borghorster Kreisel aufgrund der relativen Kürze aus Sicht der Planfeststellungsbehörde durch eine Anpassung der Fahrpläne voraussichtlich aufzufangen. Diese werden ohnehin regelmäßig an neue Anforderungen angepasst und überarbeitet. Kleinere Veränderungen in der Straßenführung, die eine Anpassung des Fahrplans erfordern, stellen keine ungewöhnlichen oder unzumutbaren Anforderungen an Verkehrsbetriebe und deren Kostenträger dar. Bis die K63 tatsächlich auf den Leitdamm verlegt worden ist, besteht ausreichend Zeit, eine entsprechende Planung vorzunehmen, die den Bedürfnissen der Anwohner gerecht wird.

 

 

 

Eine Neuplanung wird dann entsprechend sinnvoll weiterführende Anschlüsse vorsehen, mit denen eine unzumutbare finanzielle Mehrbelastung der Kostenträger des ÖPNV wegen zusätzlicher Personal- und Fahrzeugbedarfs vermieden werden kann bzw. ein angemessener Ausgleich zwischen den Kostenträgern hergestellt werden kann.

 

 

Eine weitere Verlagerung möglicherweise entstehender, zusätzlicher Betriebskosten auf den Vorhabenträger ist an dieser Stelle nicht angezeigt, da die angepasste Streckenführung auch durch diverse Aspekte erfassen kann, die nicht im Zusammenhang mit dem hier zugelassenen Vorhaben stehen und so eine optimierte Planung für das gesamte Gebiet beinhaltet. Eine konkrete Bezifferung der vorhabenverursachten Mehrbelastung wird daher auch kaum möglich sein.

 

Es verbleiben dann noch vorhabenverursachte Belastungen durch die Verlängerung der Fahrzeit für die Fahrgäste der Buslinien, die die Haltestelle Borghorst anfahren. Eine realistische Möglichkeit zur Anpassung des Vorhabens, mit der die Auswirkungen abgemildert werden könnten, ist nicht erkennbar. Eine Fahrzeitverlängerung von 2 Minuten stellt aber keine Beeinträchtigung dar, die unzumutbar wäre und damit eine Versagung der Verlegung der K63 rechtfertigen könnte. Die mit der Fahrzeitverlängerung verbundenen Komforteinbußen sind maßvoll und verhältnismäßig, so das sie hinter den mit dem Vorhaben verfolgten Zielen zurücktreten müssen."

 

Die BWVI hält hingegen gemäß der Mitteilung des Bezirksamts Hamburg-Bergedorf (Drucksachen-Nr.: 20.1000.1) vom 15.11.2016 an den Einwendungen der VHH und damit der Entscheidung, die Bushaltestelle "Borghorst" nicht mehr mit den Buslinien 120 und 439 anzufahren, fest.

 

Der Planfeststellungsbeschluss vom 9.11.2012 bringt mit seinen Ausführungen zu den Einwendungen der VHH aus sich heraus einen Regelungsgehalt zum Ausdruck, der das nachfolgende Petitum und den beantragten Beschluss des Regionalausschusses begründet.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - Abteilung für Verkehr und Straßenwesen -, dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle "Borghorst" zu erhalten ist und durch die Buslinien 120/439 nach wie vor angefahren wird.

 

Dem Regionalausschuss ist bis zum 15.5.2017 zu berichten.

 

 

Anhänge

 

Keine