21-1260.01

Erhält das Bezirksamt ausreichende Mittel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?

Antwort

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03.03.2022
24.02.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, Maßnahmen an und in Gewässern umzusetzen. Der zweiten Bewirtschaftungszeitraum der EG-WRRL (2015 bis 2021) ist gerade beendet worden. Die Maßnahmen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) sollten bis Ende 2021 festgeschrieben werden.

 

Soweit bekannt, führt die zuständige Fachbehörde monatliche Planungs- und Umsetzungsgespräche mit allen Bezirksämtern, die die geplanten Maßnahmen umsetzen, und kontrolliert die Einhaltung der geplanten Fristen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 03.02.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Konnten die für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum geplanten Maßnahmen vom Bezirksamt abschließend umgesetzt werden? Wenn nein, welche nicht und warum?

 

Zu 1.:

Ja, sofern die Maßnahmen nicht im dritten Bewirtschaftungszeitraum fortgeführt werden. Die fortgeführte Maßnahmenplanung wurde im Internet veröffentlicht (Link: https://www.hamburg.de/wrrl/4237812/download-wrrl-berichte/). Des Weiteren wird auf die SKA 22/5981 verwiesen. Hier sind die Maßnahmen in der Anlage 1 benannt worden.

 

 

  1. Waren die erfolgten Sollübertragungen von konsumtiven und investiven Fachmitteln aus den Zentralen Programmen EG-WRRL der BUKEA für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im zweiten Bewirtschaftungszeitraum ausreichend? Wenn nein, warum und in welcher Höhe nicht?

Zu 2.:

Ja

 

 

  1. In welcher Höhe wurden pro Jahr im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Sollübertragungen vorgenommen?

Zu 3.:

 

2015:

0,00 €

2016:

32.468,24 €

2017:

0,00 €

2018:

115.595,37 €

2019:

320.000,00 €

2020:

255.125,13 €

2021:

17.370,08 €

 

 

  1. Sind die Maßnahmen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum zwischenzeitlich festgeschrieben? Wenn ja, welche sind dies?

Zu 4.:

Ja. Die Maßnahmenplanung wurde in der Sitzung des Senates am 23.11.2021 beschlossen. Weiteres siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Stehen für die Umsetzung ausreichend Mittel zur Verfügung?

Zu 5.:

Es wird davonausgegangen, dass wie in dem vorangegangenen Bewirtschaftungszeitraum ausreichend Mittel von der BUKEA zur Verfügung gestellt werden.

 

 

  1. Wie viele zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen dem Bezirksamt für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung?

Zu 6.:

Für diese Aufgabe wird kein Personal speziell vorgehalten. Sie wird als Teilaufgabe im Fachamt Management des öffentlichen Raumes mit wechselnden Arbeitszeitanteilen wahrgenommen.

 

 

  1. Werden diese VZÄ zu 100% aus dem Investitionsprogramm der BUKEA finanziert?

Zu 7.:

Nein

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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