21-0598.01

Ergebnisse der Fahrradrundfahrt 2020

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.04.2021
Ö 5
25.03.2021
Sachverhalt

 

Drucksache 21-0598:

Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 19.10.20 die Ergebnisse der diesjährigen Fahrradrundfahrt zu geplanten oder im Bau befindlichen verkehrlichen Maßnahmen beraten und einvernehmlich beschlossen, den Bezirk-samtsleiter zu bitten, mit den zuständigen Fachabteilungen zu prüfen, inwieweit eine Koordination der derzeitigen Anforderungsampel in Höhe des Wendehammers der Kurt-A.-Körber-Chaussee mit den benachbarten Lichtsignalanlagen B5 / Weidenbaumsweg Süd möglich ist. Ziel ist, die Ampel parallel zur dortigen Querung zu schalten. Als Teil der Velo-route 9 sollte dort dem Radfahrer automatisch grün signalisiert werden.

 

Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0598 wie folgt Stellung:

 

Ziel der Schaltungen an den Lichtsignalanlagen (LSA) im Straßenabschnitt der B5, zwischen San-der Damm und Mohnhof, ist ein für alle Verkehrsteilnehmergruppen ausgewogener, möglichst reibungsloser und sicherer Verkehrsfluss. Basis sind hierfür aufwändige, intelligente verkehrsabhängige Steuerungen. Alle Verkehre werden so möglichst sicher und möglichst ohne Beeinträchtigungen in diesem Straßenbereich abgewickelt.

 

Im Frühsommer 2019 wurde über dem Straßenabschnitt der B5 zwischen Sander Damm und Vierlandenstraße, hinsichtlich der nachmittäglichen Rückstauerscheinungen und der Koordinierung der LSA stadtauswärts, im Ausschuss Verkehr und Inneres seitens des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) referiert.

 

Wie vorgestellt, sind alle LSA in diesem Bereich aufeinander in einer Grünen Welle bestmöglich koordiniert. Insbesondere sind die benachbarten LSA B5 / Weidenbaumsweg Süd und die Zu- und Abfahrt zum P+R-Haus hoch flexibel, mit Freigabeverlängerung bedarfsgerecht gesteuert, so dass eine direkte, parallele Abstimmung zur FLSA mit festen Freigabezeiten kontraproduktiv wäre. Auch ist es weitgehend gelungen, die in die B5 einbiegenden Kraftfahrzeuge (Kfz), schwerpunktmäßig aus dem Quartier Stuhlrohrstraße (Einkaufsmöglichkeit CCB, Kaufland etc.), nicht unmittelbar wie-der an der nächstfolgenden LSA halten zu lassen.

 

Bei einer Umsetzung des o.a. Beschlusses, an der Fußgänger-LSA (FLSA) B5 / Kurt-A.-Körber-Chaussee, als Teil der Veloroute 9, für den Radverkehr automatisch grün zu signalisieren und die Freigabe für den Fuß- und Radverkehr in jedem Umlauf zu schalten, wäre dieses dann nicht mehr gegeben. Es würden dann die vom Weidenbaumsweg Süd linksabbiegenden Fahrzeuge immer vor der FLSA B5/ Kurt-A.-Körber Chaussee zum Halten kommen, unabhängig davon, ob an diesem neuralgischen Straßenabschnitt ein Querungsbedarf von Fuß- oder Radverkehr vorliegt. Aufgrund der Corona-Pandemie liegen keine verlässlichen Verkehrszahlen für den Fuß- und Radverkehr vor, jedoch zeigt ein Mitschrieb der Anforderungen, dass durchschnittlich über den Tag in jedem dritten Umlauf keine Anforderung zum Queren ausgelöst wird. Für eine intelligente und flexible Schaltung einer LSA ist es sinnvoll und erforderlich, nur für den Verkehrsstrom eine Freigabe zu schalten, der tatsächlich auch Bedarf hat. Bei einer FLSA trifft dieses genauso zu. Eine bedarfsorientierte Freigabeverteilung ist mit einer Festzeitsteuerung über den ganzen Tag nicht mehr gegeben.

 

Bei einer hohen tatsächlichen Nutzung der FLSA durch den Fuß- und Radverkehr befindet sich die LSA quasi in einer kontinuierlichen Daueranforderung durch regelmäßige Anforderung. Über weite Zeiten des Tages treten dem entsprechend keine zeitlichen Nachteile für den Fuß- und Radverkehr auf. Sollte in einem Umlauf einmal kein Bedarf zur Querung vorliegen, kommt diese eingesparte Freigabe dem Verkehrsfluss der B5 mit weniger Halten in beiden Richtungen zu Gute. Bei einer im Schaltablauf ungünstigen Anforderung können in seltenen Fällen 15 Sekunden längere Wartezeiten gegenüber einer Festzeitschaltung auftreten.

Zu verkehrsschwachen Zeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten wird durch eine Anforderungs-schaltung in diesem Straßenzug mehrmaliges unnötiges Halten mit den verbundenen Auswirkungen vermieden.

 

Aufgrund der Komplexität der Schaltungen in diesem Straßenabschnitt untereinander und der Schaltung der LSA und FLSA direkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen, wird von einer Schaltung der FLSA B5 / Kurt-A.-Körber-Chaussee in Festzeit zu Gunsten der Gesamtsituation in diesem Straßenzug abgesehen. Die marginalen Vorteile einer Festzeitschaltung für Querende an der FLSA wiegen die damit verbundenen Nachteile durch zusätzliches Halten für den Kfz-Verkehr nicht auf.

Von einer Änderung der Schaltung wird daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Drucksache 21-0598:

Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 19.10.20 die Ergebnisse der diesjährigen Fahrradrundfahrt zu geplanten oder im Bau befindlichen verkehrlichen Maßnahmen beraten und einvernehmlich beschlossen, den Bezirk-samtsleiter zu bitten, mit den zuständigen Fachabteilungen zu prüfen, inwieweit eine Koordination der derzeitigen Anforderungsampel in Höhe des Wendehammers der Kurt-A.-Körber-Chaussee mit den benachbarten Lichtsignalanlagen B5 / Weidenbaumsweg Süd möglich ist. Ziel ist, die Ampel parallel zur dortigen Querung zu schalten. Als Teil der Velo-route 9 sollte dort dem Radfahrer automatisch grün signalisiert werden.

 

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0598 wie folgt Stellung:

 

Ziel der Schaltungen an den Lichtsignalanlagen (LSA) im Straßenabschnitt der B5, zwischen San-der Damm und Mohnhof, ist ein für alle Verkehrsteilnehmergruppen ausgewogener, möglichst reibungsloser und sicherer Verkehrsfluss. Basis sind hierfür aufwändige, intelligente verkehrsabhängige Steuerungen. Alle Verkehre werden so möglichst sicher und möglichst ohne Beeinträchtigungen in diesem Straßenbereich abgewickelt.

 

Im Frühsommer 2019 wurde über dem Straßenabschnitt der B5 zwischen Sander Damm und Vierlandenstraße, hinsichtlich der nachmittäglichen Rückstauerscheinungen und der Koordinierung der LSA stadtauswärts, im Ausschuss Verkehr und Inneres seitens des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) referiert.

 

Wie vorgestellt, sind alle LSA in diesem Bereich aufeinander in einer Grünen Welle bestmöglich koordiniert. Insbesondere sind die benachbarten LSA B5 / Weidenbaumsweg Süd und die Zu- und Abfahrt zum P+R-Haus hoch flexibel, mit Freigabeverlängerung bedarfsgerecht gesteuert, so dass eine direkte, parallele Abstimmung zur FLSA mit festen Freigabezeiten kontraproduktiv wäre. Auch ist es weitgehend gelungen, die in die B5 einbiegenden Kraftfahrzeuge (Kfz), schwerpunktmäßig aus dem Quartier Stuhlrohrstraße (Einkaufsmöglichkeit CCB, Kaufland etc.), nicht unmittelbar wie-der an der nächstfolgenden LSA halten zu lassen.

 

Bei einer Umsetzung des o.a. Beschlusses, an der Fußgänger-LSA (FLSA) B5 / Kurt-A.-Körber-Chaussee, als Teil der Veloroute 9, für den Radverkehr automatisch grün zu signalisieren und die Freigabe für den Fuß- und Radverkehr in jedem Umlauf zu schalten, wäre dieses dann nicht mehr gegeben. Es würden dann die vom Weidenbaumsweg Süd linksabbiegenden Fahrzeuge immer vor der FLSA B5/ Kurt-A.-Körber Chaussee zum Halten kommen, unabhängig davon, ob an diesem neuralgischen Straßenabschnitt ein Querungsbedarf von Fuß- oder Radverkehr vorliegt. Aufgrund der Corona-Pandemie liegen keine verlässlichen Verkehrszahlen für den Fuß- und Radverkehr vor, jedoch zeigt ein Mitschrieb der Anforderungen, dass durchschnittlich über den Tag in jedem dritten Umlauf keine Anforderung zum Queren ausgelöst wird. Für eine intelligente und flexible Schaltung einer LSA ist es sinnvoll und erforderlich, nur für den Verkehrsstrom eine Freigabe zu schalten, der tatsächlich auch Bedarf hat. Bei einer FLSA trifft dieses genauso zu. Eine bedarfsorientierte Freigabeverteilung ist mit einer Festzeitsteuerung über den ganzen Tag nicht mehr gegeben.

 

Bei einer hohen tatsächlichen Nutzung der FLSA durch den Fuß- und Radverkehr befindet sich die LSA quasi in einer kontinuierlichen Daueranforderung durch regelmäßige Anforderung. Über weite Zeiten des Tages treten dem entsprechend keine zeitlichen Nachteile für den Fuß- und Radverkehr auf. Sollte in einem Umlauf einmal kein Bedarf zur Querung vorliegen, kommt diese eingesparte Freigabe dem Verkehrsfluss der B5 mit weniger Halten in beiden Richtungen zu Gute. Bei einer im Schaltablauf ungünstigen Anforderung können in seltenen Fällen 15 Sekunden längere Wartezeiten gegenüber einer Festzeitschaltung auftreten.

Zu verkehrsschwachen Zeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten wird durch eine Anforderungs-schaltung in diesem Straßenzug mehrmaliges unnötiges Halten mit den verbundenen Auswirkungen vermieden.

 

Aufgrund der Komplexität der Schaltungen in diesem Straßenabschnitt untereinander und der Schaltung der LSA und FLSA direkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen, wird von einer Schaltung der FLSA B5 / Kurt-A.-Körber-Chaussee in Festzeit zu Gunsten der Gesamtsituation in diesem Straßenzug abgesehen. Die marginalen Vorteile einer Festzeitschaltung für Querende an der FLSA wiegen die damit verbundenen Nachteile durch zusätzliches Halten für den Kfz-Verkehr nicht auf.

Von einer Änderung der Schaltung wird daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.

 

 

 

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