Ergebnis des einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes für das kommunale Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus
Für die Fläche des heutigen Lichtwarkhauses südlich der Bergedorfer Straße hat das Bezirksamt Bergedorf in Kooperation mit der Körberstiftung im Dezember 2016 einen EU-weiten, einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Auf der genannten Fläche soll anstelle des heutigen Gebäudes ein kommunales Kultur- und Begegnungszentrum errichtet werden.
An dem Verfahren haben sich neun Büros aus dem Inland sowie aus Dänemark und der Schweiz beteiligt und ihre Arbeiten im Februar 2017 fristgerecht eingereicht.
Das Preisgericht tagte am 05. April 2017 und hat sich einstimmig für den Entwurf des Büros MGF Architekten Stuttgart entschieden.
Der Entwurf überzeugt durch seine klare und übersichtliche innere Struktur und nutzt die gegebenen Standortqualitäten geschickt aus. Der Baukörper öffnet sich zur Bergedorfer Straße und zeigt eine angemessene Differenzierung in der Fassadenstruktur. Das großzügige, mehrgeschossige Foyer erzeugt angemessene Begegnungsflächen für alle künftigen Nutzer.
Das Büro Claussen-Seggelke wurde mit der Verfahrensbetreuung beauftragt und wird dem Stadtentwicklungsausschuss in der Mai-Sitzung alle eingereichten Entwürfe näher erläutern
und dabei insbesondere auf den Siegerentwurf eingehen. Das Ergebnis dieses einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes.
Weiteres Vorgehen:
Die vom Preisgereicht formulierten Überarbeitungsempfehlungen werden dem Siegerbüro zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Die Unterlagen für die Auslobung des nachzuschaltenden Gutachterverfahrens für die Freiraumplanung werden seitens der Verwaltung zeitnah vorbereitet und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes für das kommunale Kultur- und Begegnungszentrum zur Kenntnis und stimmt der weiteren Bearbeitung auf der Grundlage des Siegerentwurfes zu.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung eines nachgeschalteten freiraumplanerischen Gutachterverfahrens zu.
keine